ir & Ü X f von Gottes Gmdeu Erzbischoff, Fürst Primas der Rhemischen Koafödemtiokr, souverainer Fürst

von Regens bürg Mid Asch affen bürg, Frankfurt und Wezlar re. rc.

Der neuerlich ausgebrochene Krieg hat Uns in die Rothwendigkelt versetzt, dM Mnge Contmgeül zu stellen, welches oemn Bedingnissen des Rheinischen Vunds-WerZ lrags gemäß ist

Da die Rekrutirung, Armirung, Cquipirung und Erhöhung des Soldes, unver­meidliche Kosten erfordern, zu welchen, nach allgemein anerkannten Rechten, alle Mil- ^ glieder des Staats beyzutragen Haben, und bey zerstreuten Staaten und Landen doch ulles hierinneu durch eine Hand iu solchem Falle gehen muß; so fassen Wlr die Ent­schließung, eine extraordinaire Kriegs-Kasse zu bilden, zu welcher Die Fmstenthüwec Regensburg, Afchaffenburg, Grafschaft Wetzlar, Stadt und Gebiet von Franksurr- die neuerlich zngetheilten einzelnen Souvermnetaten am einen Mamufer, und auch Unsre eignen Domainen beyzutragen haben.

Da die Verhältnisse zwischen diesen verschiedenen Beftandtheiten Ln diesem Augen- blick nicht genau und verlaßiq bestimmt werden können, so ist emsweilen auf Zurechnung von denen Fürste nthüm er n Afchaffenburg und ^Regensburg dasjenige geleistet worden, was zu dem bereits geschehenen würklrchen Ausmarsch von einem Theile des Kontingents erforderlich war Wir sehen Uns genothiget, nun auch Unsrer guten Stadt Frankfurt einen ungesäumten Zuschuß anzusinnen, welcher einem Viertels Simplum nach t>ei?i gewöhnlichen Ertrag provisorisch gleich kommt-. Dasjenige, was hieran etwün verhall- uismaßkg zu viel ist, wird nüch gewissen fter Berechnung der Stadt - und Landerver- höltniß Der hiesigen Schuloentilgungs - Casse zurückgegeben; und Wir werden zu deck Ende dre Rechnungen durch Unfern Recheney - Amts - Deputatum Senatoren Geoch Steitz , unter Unsrer Höchsteignen Aufsicht, revidiren lasten.

Da Wir bisher, soviel möglich war, die gute Stadt Frankfurt in ihren Lastek p erleichtern Uns bestrebten, und auch geneigt sind, sie wie bisher, von Rekruten- Stellung m dispensiren; so erwarten Wir als souverainer Fürst, daß sie diesem gerecht den und in gegenwärtiger Lage unvermeiollchcn Ansinnen folgleistend entsprechen werde.

Die allgemelne Verwaltung und Berechnung dieser ertraordinairen Kriegs -CaM für sämtliche Lande und Staote haben Wir dem Schöffen von Ohlenschlager ündUnftrck Rentmeister, Directorialrath Johann Baptist Schweitzer anvertraut. Die Bildung des Kontingents besorgt Generat-Major von Zweyer und unter seiner Anleitung dei? Oberst ^Lieutenant von Weinrich und Kriegs-Kommiffair Hauptmann Winter.

Was nun die Herbeyschaffung des Die Stadt Frankfurt und Gebiet treffenden Air- rheils Dieser benöthigten Gelder selbst belangt; so muß die hiesige Schulden tilgungs - oder sogenannte Rechnungs-Commissions Caffe dazu unverzüglich in Stand gesezr werden, weil die für die ordentlichen Einnahmen bestehende Recheney-Casse schon ihrt bestimmte Anweisung hat, und weil zu diesen außerordentlichen Kriegs-Ausgaben nicht nur vre Bürger, sondern auch die in ordinario befreiten possessionati beyzutragm verbunden sind.

Wir autoriflren solchemnach den Magistrat, zu dem vorliegenden Zweck, deN sammtlichen hiesigen Bürgern ünd Kontriburiottsschuldigen die gewissenhafte Eurrichtung des Betrags eines viertel Simplum, innerhalb ,4 Tagen, nach den aufhabenden Eydes- Pflichten, bey Vermeidung der die untreuen Contribuenten, nach den bestehenden Gesetzen, treffenden Nachtheile und Strafen, Mittelst Erlassung eines obrigkeitlichen Edicts, welchem gegenwärtiges Unser Rescript in extenso beyzudrucken ist, aufzulegen, auch nötigenfalls beytreiben zu lassen, die Rechnungs - Kommission aber pr Ein- nähme, Ablieferung und Verrechnung dieser Gelder anzuwetsen.

Frankfurt den 24. Oktober »806.

(L 8.) Karl Fürst Primas.

L. Graf von Beust> _