Die Administration behält sich das Recht, die vonrihr in Miethe und Pacht gegebenen Gebäulichkeiten und Räume zu jeder Zeit , zu besichtigen, hiermit ausdrücklich vor.

8 9.

Den Beständern werden auch die in dem Verzeichnisse Anlage A. aufgeführten Mobilien und Geräthschasten, unter Verpflichtung zur Zurückgabe derselben in gutem Stande, zur ordnungsweisen, miethlicher Benutzung überlassen und es haben die Beständer nach der Uebergabe dieser Gegenstände an sie, sowohl die Richtigkeit des Verzeichnisses als den guten brauchbaren Zustand der übergebenen Gegenstände durch besondere Unterschrift der Anlage A. zu bescheinigen.

§ 10 .

Die Beständer verpflichten sich sofort bei Unterschrift dieses Vertrags der Administration zur Sicherheit für alle von ihnen kraft dieses Vertrags übernommen Leistungen eine baare Caution von fl. 1500 schreibe fünfzehn hundert Gul­den Vereinsmünze zu leisten, welche ihnen von der Administration vom Tage der geschehenen Zahlung an, mit Vier vom hundert jährlich verzinst und ihnen erst nachdem sie bei dereinstiger Räumung allen von ihnen dem in diesem Ver­trage übernommenen Verpflichtungen Genüge geleistet haben, zurückgegeben wird.

8 11 .

Wenn dieser Vertrag nicht wenigstens drei Monate vor seinem Ablauf also spätestens am 30. Juni 1849 von dem einen oder dem andern der Kontrahenten gekündigt wird, so soll er in allen seinen Theilen als auf ein Jahr still­schweigend verlängert erachtet werden.

8 12 .

Die Kosten dieses Vertrags werden von einem jeden der beiden kontrahirenden Theile zur Hälfte getragen.

8 13 .

Schließlich verzichten die beiden kontrahirenden Theile auf alle ihnen gegen diesen Vertrag zustehenden Einreden, namentlich die Einreden der Arglist, des Betrugs, der nicht oder nicht so verstandenen Sache, der Verletzung über oder unter der Hälfte, oder wie sie sonst heißen und erdacht werden mögen.

Zur Urkunde dessen ist dieser Vertrag zweimal gleichlautend ausgefertigt, von beiden kontrahirenden Theilen unter­schrieben und besiegelt und einen jeden derselben eine Ausfertigung zugestellt worden.

So geschehen zu Frankfurt a. M. den 6. Septemper 1848

Wie Di\ Scnkenber-Zischo Stiftungs Administration und in deren Namen