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zwischen der Stadtgemeinde Frankfurt am Main, vertreten durch ihren Magistrat - Finanzdeputation, im nachstehenden kurz "Stadt" genannt, und dem Bürgerhospital der Dr. Senckenbergischen Stiftung, vertreten durch den Vorsitzenden der Administration, im nachstehenden kurz "Hospital* genannt, ist folgende Vereinbarung getroffen.
§ 1 .
Das Hospital verpflichtet sich, binnen vier Wochen 20 Betten dritter Klasse nur für innere Kranke und acht Wochen nach Räumung des Pfründnerhauses 30 - 40 weitere Betten gleicher Gattung der Stadt gegen den jeweiligen ortsüblichen Verpflegungssatz für Einheimische zur Belegung zur Verfügung zu stellen. Die vorgenannte Vierwcchenfrist beginnt mit dem Tage des Vertragsschlusses.
Die Stadt verpflichtet sich, bei Jnanspruchnahme nichtöffentlicher Krankenhäuser das Bürgerhospital in erster Linie zu belegen.
§ 2 .
Die Stadt verpflichtet sich dem Hospital gegenüber zur Gewährung eines Darlehens von 272.000 RM, in Worten: Zweihundertzweiundsiebenzigtausend Reichsmark, zahlbar ab 1.April 1926 auf Abruf des Hospitals in Raten von monatlich höchstens je 50.000 RK, in Worten: Fünfzigtausend Reichsmark, wobei die Reichsmark = 10/42 nordamerik. Dollars entspricht.