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zwischen der Stadtgemeinde Frankfurt am Main, vertreten durch ihren Magistrat - Finanzdeputation, im nach­stehenden kurz "Stadt" genannt, und dem Bürgerhospital der Dr. Senckenbergischen Stiftung, vertreten durch den Vorsit­zenden der Administration, im nachstehenden kurz "Hospital* genannt, ist folgende Vereinbarung getroffen.

§ 1 .

Das Hospital verpflichtet sich, binnen vier Wochen 20 Betten dritter Klasse nur für innere Kranke und acht Wochen nach Räumung des Pfründnerhauses 30 - 40 weitere Betten gleicher Gattung der Stadt gegen den jeweiligen orts­üblichen Verpflegungssatz für Einheimische zur Belegung zur Verfügung zu stellen. Die vorgenannte Vierwcchenfrist be­ginnt mit dem Tage des Vertragsschlusses.

Die Stadt verpflichtet sich, bei Jnanspruchnahme nichtöffentlicher Krankenhäuser das Bürgerhospital in erster Linie zu belegen.

§ 2 .

Die Stadt verpflichtet sich dem Hospital gegen­über zur Gewährung eines Darlehens von 272.000 RM, in Worten: Zweihundertzweiundsiebenzigtausend Reichsmark, zahlbar ab 1.April 1926 auf Abruf des Hospitals in Raten von monatlich höchstens je 50.000 RK, in Worten: Fünfzig­tausend Reichsmark, wobei die Reichsmark = 10/42 nordamerik. Dollars entspricht.