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1899 .
Frankfurter Kunst-Verein.
Concessionirt durch Beschluss Hohen Senates vom 30. Dezember 1854 und für das Königreich Preussen durch Ministerial-Erlass vom 15. August 1855.
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Fünf Loose und Ein Prämien-Loos Fünf Mark.
a) Verloosung im Dezember dieses Jahres.
b) Die mit einem Treffer herausgekommenen Loose werden
im Frankfurter Journal veröffentlicht.
c) Man bittet seine Adresse in das Nummern - Register ein
zutragen.
d) Zwölf Monate nach der Ziehung fallen nicht erhobene
Gewinnste der Gesellschaft zu.
DER VERWALTÜNGSRATH:
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Präsident.
1892 .
Prämien-Lotterie.
Auszug der Statuten.
§. 13. Diese Prämienloose können Hindurch Ankauf von 5 Loosen zugleich erlangt werden und spielen ausschliesslich in einer Sich E<otterie mit, in welcher nur diejenigen Preise verloost werden, welche speciell zu diesem Zwecke angekauft sind.
DER VERWALTÜNGSRATH:
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Präsident.
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Frankfurter Kunst - Verein.
Concessionirt durch Beschluss Hohen Senates vom 30. Dezember 1854 und für das Königreich Preussen durch Ministcrial-Erlass vom 15. August 1855.
Fünf Loose und Ein Prämien - Loos Fünf Mark.
a) Verloosung im Dezember dieses Jahres.
b) Die mit einem Treffer herausgekommenen Loose werden
im Frankfurter Journal veröffentlicht.
c) Man bittet seine Adresse in das Nummern - Register ein -
zu tragen.
d) Zwölf Monate nach der Ziehung fallen nicht erhobene
Gewinnste der Gesellschaft zu.
DER VERWALTÜNGSRATH:
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Präsident.
1892 .
Prämien-Lotterie.
Loos N°
Auszug der Statuten.
§ 13. Diese Prämienloose können nur durch Ankauf von 5 Loosen zugleich erlangt werden und spielen ausschliesslich in einer 2um Kiotteric mit, in welcher nur diejenigen Preise verloost werden, welche speciell zu diesem Zwecke angekauft sind.
D ER VER WA L TÜNGSRA TH:
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Präsident.