ms

1899 .

Frankfurter Kunst-Verein.

Concessionirt durch Beschluss Hohen Senates vom 30. Dezember 1854 und für das Königreich Preussen durch Ministerial-Erlass vom 15. August 1855.

-.io-4-c*.-

HH

Fünf Loose und Ein Prämien-Loos Fünf Mark.

a) Verloosung im Dezember dieses Jahres.

b) Die mit einem Treffer herausgekommenen Loose werden

im Frankfurter Journal veröffentlicht.

c) Man bittet seine Adresse in das Nummern - Register ein­

zutragen.

d) Zwölf Monate nach der Ziehung fallen nicht erhobene

Gewinnste der Gesellschaft zu.

DER VERWALTÜNGSRATH:

Sj « j ^

Präsident.

1892 .

Prämien-Lotterie.

Auszug der Statuten.

§. 13. Diese Prämienloose können Hin­durch Ankauf von 5 Loosen zugleich erlangt werden und spielen ausschliess­lich in einer Sich E<otterie mit, in welcher nur diejenigen Preise verloost werden, welche speciell zu diesem Zwecke angekauft sind.

DER VERWALTÜNGSRATH:

ws Sj < * -

Präsident.

* 89 ».

Frankfurter Kunst - Verein.

Concessionirt durch Beschluss Hohen Senates vom 30. Dezember 1854 und für das Königreich Preussen durch Ministcrial-Erlass vom 15. August 1855.

Fünf Loose und Ein Prämien - Loos Fünf Mark.

a) Verloosung im Dezember dieses Jahres.

b) Die mit einem Treffer herausgekommenen Loose werden

im Frankfurter Journal veröffentlicht.

c) Man bittet seine Adresse in das Nummern - Register ein -

zu tragen.

d) Zwölf Monate nach der Ziehung fallen nicht erhobene

Gewinnste der Gesellschaft zu.

DER VERWALTÜNGSRATH:

sA Sj + * y*

Präsident.

1892 .

Prämien-Lotterie.

Loos N°

Auszug der Statuten.

§ 13. Diese Prämienloose können nur durch Ankauf von 5 Loosen zugleich erlangt werden und spielen ausschliess­lich in einer 2um Kiotteric mit, in welcher nur diejenigen Preise verloost werden, welche speciell zu diesem Zwecke angekauft sind.

D ER VER WA L TÜNGSRA TH:

Sj \ _

Präsident.