Nuch der Derf. des K. Kriegs-Ministeriums vom 31. Dezember 186s Q^/u. 1. A. ä. Armee- Verordn. - Blatt äe 1808, Seite 5) sollen die Formulare zu den Militair-Pässen auch bei Entlassung der als temporair oder dauernd halb- oder ganz-invalide ausscheidenden Mann­schaften benutzt und für solche Fälle in nach­stehender Weise abgeämert werden :

1. Bei den als dauernd halb- oder ganz­

invalide ausscheidenden Mannschaften sind auf der Titelseite die Worte:Militair- Paß" zu streichen und dafür zu setzen: Entlassungs - Schein." ^

2. Auf Seite 8. unterVersetzungen" ist zu bemerken:als temporair (dauernd) halb- (ganz-) invalide entlassen", auch der Tag anzugeben, bis zu welchem (inclusive) der Betreffende sich in Verpflegung be­funden. ¥

Alles Ücbrige auf Seite 8. bis 13., was nicht den Verhältnissen nach, aus­gefüllt werden kann oder ausgefüllt werden muß, ist zu durchstreichen.

3. Auf Seite 14. u. 15. wird der Wortlaut nebst Datum der Anerkennungs-Verfügung mit dem ternnnus! a quo des Pensions- Empfanges und der!Zahlungsftelle, behufs Legitimation des Pensionairs bei letzterer, eingetragen und hierunter (statt auf S. 10) Datum der Ausfertigung und Unterschrift der ausfertigenden Behörde gesetzt.