Nach der Verf. des K. Kriegs-Ministeriums vom31.Dezember1867 ( 70 7n- l.A.a. Armee- Verordn.-Blatt de 1868 Seite 5.) sollen die Formulare zu den Militair-Pässen auch bei Entlastung der als temporair oder dauernd halb- oder ganz-invalide ausscheidenden Mann­schaften benutzt und für solche Fälle in nach­stehender Weise abgeändert werden:

1. Bei den als dauernd halb- oder ganz­invalide ausscheidenden Mannschaften find auf der Titelseite die Worte:Militair- Paß" zu streichen und dafür zu setzen: Entlastungs-Schein ".

2. Auf Seite 8. unterVersetzungen" ist zu bemerken:als temporair (dauernd) halb- (ganz-) invalide entlasten", auch der Tag anzugeben, bis zu welchem (inolusive) der Betreffende sich in Verpflegung be­funden.

Alles Uebrige auf Seite 8. bis 13., was nicht den Verhältnisten nach aus- . gefüllt werden kann oder ausgefüllt wer­den muß, ist zu durchstreichen.

3. Auf Seite 14. und 15. wird der Wortlaut nebst Datum der Anerkennungs-Verfü­gung mit dem terminus a quo des Pensions-Empfanges und der Zahlungs­stelle, behufs Legitimation des Pensto- nairs bei letzterer, eingetragen und hier­unter (statt auf S. 10.) Datum der Ausfertigung und Unterschrift der aus­fertigenden Behörde gesetzt.