Mon Frere!

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In meinem letzten vom 1 ten hujus gedachte von Benennung meiner Stifftung in dem Schreiben an die Universität Gießen, und glaube daß ich am besten thee, wenn ich schreibe:

Meine Lutherisch-Protestantische Stifftung, nach

Maasgabe hiesiger Stadt-Gesetzen.

Man siehet hier durchgängig, daß wo Magistratus die Hände bey den Stifftungen einschlägt, alles übel gehe. Die Niederländische Lutherische Gemeinde steht daher am allerbesten, weil kein Raths- herr dabey ist. Sollte nicht diesem nach thunlich seyn, daß Bürger und Beysassen ihr Hospital selbst verwalten, und auch wohl von allen 3. Religionen KBKBK membra zur Verwaltung gezogen würden., jedoch so, daß Lutheraner des Praesidium und die Mehrheit hätten, und das Direc- torium der ^edibinal-Stifftung überlassen würde, die Rechnungs-Able­

gung aber und De^i^io casuum arduonem der jährlddh&n% Zusammenkunft

Sculteti, 51 ger Senioris und Syndici primarii, nebst den Physicis und Collegio Medicorum zusammen bliebe, so daß solchergestalt kein förmldches Amt daraus würde, wie bey den anderen 3. Stifftungen, welches eben der Ursprung aller Unordnung ist, weil Senatus Babey thun kann was er will?

Die gedruckte Nachricht von dem Nosocomio Civieo Viennensi habe mir letzthinausgebeten, und bitte darum nochmalen. Die Auslage erstatte mit allem Dank. Ich bedauere, daß beständig Mühe machen muß; es ist aber diese Stifftungs Sache unsere gemeinschaftliche Sache, und ich weiß daß Mon Frere gern zum gemeinen Besten mitarbeite, denn wovor wären wir sonst in der Welt? Hat etwan die Wianerische Congre-

gatio St. Johannis Eleemohynamii, so 1759 ihren Anfang genommen, eine Ordnung und Statuta vor sich in den Druck gegeben? so bitte mir selbige auch mit Gelegenheit aus.

Eben jetzt^ erhalte das geehrte vom 26 ten Febr.

Es wird gut seyn, wenn wir auf 2. Müntzfüßen künftig gehen, damit Magistratus doch etwas voraus habe, und sich von den Mitbürgern nicht allzuweit entfernt. Ich ^knn bey unserer ziemldth stark democrati- schen forma Rei publico/doch nichth anderem sehen, ich mag uns hinten oder vorn betrachten, als daß wir alle Bürger sind und beliebig, daß Senatus die erste Bürger und priminentes poses sind, sie mögen sich