halt, und will, daß diefelbige zu allen Zeiten vest und unverbrüchlich gehalten werde.
Uchtzehendens: Und nachdem die Erbeinsetzung das wesentlichste und nöthigfte Stück eines lezten Willens ist: So erkläre und setze ich zu meinem wahren einigen und un- gezweifelten Univerfäl - Erbenein: meine erstgemeldte von
Lronstadtische und von Hynspergische Adeliche Stiff- tUNg also und dergestalt, daß derselben mein ganzes Vermögen, soviel, nach Ausbezahlung derer in diesem Testament benannten Legaten noch übrig bleiben wird, erb - und eigenthümlich zufallen soll.
Meunzehendens: Damit auch dieser mein lezter Wille desto besser befolget werde: So habe ich zu Executoribus Teftamenti erwehlet meine freundlich geliebte Vettern, Herrn Johann Carl von Kaib, Herrn Friederich Wilhelm vonVölcker, beyde Schöffen und des Raths, und Herrn Henrich Ludwig von Lersner, Hochfürstlich Holstein-Sonderburgischen Hofmeister. Wie ich dann diese Herten Exe- cutores zugleich als die erste Herren Adminiftratores meiner Adelichen Stifftung, hiermit ekwehle, und zu Ihnen das zuversichtlicheVemauentrage, es werden Dieselbe mit allem erforderlichen Fleiß und Aufrichtigkeit sowohl den Inhalt dieses meines lezten Willens, als die etmeldteStifftUng ins Werk zu richten und in gehörige Ordnung zu bringen, sich äuserst angelegen seyn lassen, auch Sorge tragen, daß solchen in allen Puncten und Clausulen ein ohnabbrüchiges Genügengeleistetwerde ; dahingegen ich den oder diejenige, welche gegen diesen meinen lezten Willen und Stifftung Motus oder Proteste erregen wollen, alles desjenigen, was ihnen sonst aus diesem Testament zufliesen solle, eo ipfo verlustig erkläre,
und
Justin« Latbarim Steffan von Cronstett.