§* 43 *

Weil aber an einem rechtschaffenen Medico gar viel gelegen, indem er nicht nur in leiblichen Krankheiten nützliche Dienste erweisen, sondern auch in seinem Wandel und Unter­redungen erbaulich vor die Seele seyn kan, gleichwie hinge­gen ein unchristlicher Medicus offt eben so schädlich für die Seele, als ein ungeschickter Empiricus für den Leib ist: so ist mein ernstlicher Wille, daß jedesmal ein solcher Medicus erwehlet werde, welcher, nebst einer guten Geschicklichkeit und Erfahrung in re medica> auch ein guter Christ und Lieb­haber des öffentlichen Gottesdienstes und der heiligenSacra- menten sey. Keiner aber soll zum Stiffts- Medico erwehlet ^ werden, der entweder einer andern Religion zugethan \\{ f y?

oder sich von der Kirche und H. Abendmahl tepsilret, oder ein ärgerliches Leben führet, oder in seinen OilcouEn Seelen-Schaden anrichten kan; und hat allenfalls derLenior -^ 7 «,

Minifterii mit auf den Wandel des Medici zu sehen, und nach ^

Befinden denen Herren Adminiftratoribus deshalben die- ^ thige Vorstellungen zu thun.

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/ 6 ) Der Medicus soll jährlich für seine Bemühungen Fünf-

i zig Gulden, nemlich alle Quartal mit 12. fl. 30. Kr. ans der Stifftung empfangen, wie nichtweniger alle Arzeneyen, welche er vorschreibet, und wann ein Chirurgus nöthig ist,-

auch dessen Rechnung aus der Stifftung bezahlet werden.

So sollen auch die Kranken mit der ihnen gehörigen Speise und Trank und mit hinlänglicher Aufwartung wohl v^y versorget, und dahin gesehen werden, daß ihnen überhaupt an der nöthigen Pflege nichts abgehe. ^ ^

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VI. Von

Justina Latharina Stttzm von Lronftett.

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