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Weil aber an einem rechtschaffenen Medico gar viel gelegen, indem er nicht nur in leiblichen Krankheiten nützliche Dienste erweisen, sondern auch in seinem Wandel und Unterredungen erbaulich vor die Seele seyn kan, gleichwie hingegen ein unchristlicher Medicus offt eben so schädlich für die Seele, als ein ungeschickter Empiricus für den Leib ist: so ist mein ernstlicher Wille, daß jedesmal ein solcher Medicus erwehlet werde, welcher, nebst einer guten Geschicklichkeit und Erfahrung in re medica> auch ein guter Christ und Liebhaber des öffentlichen Gottesdienstes und der heiligenSacra- menten sey. Keiner aber soll zum Stiffts- Medico erwehlet ^ werden, der entweder einer andern Religion zugethan \\{ f y?
oder sich von der Kirche und H. Abendmahl tepsilret, oder ein ärgerliches Leben führet, oder in seinen OilcouEn Seelen-Schaden anrichten kan; und hat allenfalls derLenior -^ 7 «,
Minifterii mit auf den Wandel des Medici zu sehen, und nach ^
Befinden denen Herren Adminiftratoribus deshalben die nö- ^ thige Vorstellungen zu thun.
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/ 6 ) Der Medicus soll jährlich für seine Bemühungen Fünf- —
i zig Gulden, nemlich alle Quartal mit 12. fl. 30. Kr. ans der Stifftung empfangen, wie nichtweniger alle Arzeneyen, welche er vorschreibet, und wann ein Chirurgus nöthig ist, —-
auch dessen Rechnung aus der Stifftung bezahlet werden.
So sollen auch die Kranken mit der ihnen gehörigen Speise und Trank und mit hinlänglicher Aufwartung wohl v^y versorget, und dahin gesehen werden, daß ihnen überhaupt an der nöthigen Pflege nichts abgehe. ^ ^
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VI. Von
Justina Latharina Stttzm von Lronftett.
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