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inftrudion eines / zur dncaflirung der Billiott-Hofmann- und Kirchnerischen Stif-
tungs r Geldern / aufgestellten AgentettS.
i.) er über die Quittungen / welche ihme von dem A&ua-
rio der Stiftungs-OommMon gegen seinem kecepills behändiget werden/ die verfallende Gelder auf das eifrigste in guter Müntz einzubringen beflissen seyn; und/ da einige O-bicor-s mit der Bezahlung nicht zuhielten : seynd diese der Commiffion anzu- deuten.
2.) Hat er sich monatlich über die empfangene Quittungen mit gedachtem A&uario zu berechnen; mithin zu Anfang eines jeden Monats das eingebrachte baare Geld demselben vorzuzählen / und zu behändigen: die in Händen verbliebene Original - Quittungen aber vorzuweisen.
30 Soll er monatlich «ine Confignation der eingegangenen Geldern/ mit umständlicher tzpeoiSeirung derenselben / auch Absonderung des Billiott-Yosmannischen / dann des Kirchnerischen Vermögens/ verfassen; und ist hiervon eine Abschrift so wohl jeglichem/ zur Besorgung dieser Stiftung/ verordneten Herrn Rath/ als auch dem AÄuario , zu überreichen.
4.) Wird ihme aufgetragen / einem jeden erwehnter Herren Räthen/ zu Ende des Jahrs/ oder so oft es diese verlangen / eine Specification der Reftantcn / Und ohnbezahlt verbliebenen Quittungen zu behändigen.
Omnia ad majorem Sanctiflimas & individu* TRINITATIS Honorem. & Gloriam.
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