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dult/ bey den Krancken das erforderliche vorzukehren; Hierinfalls aber mit dem Medico Pimario sich jederzeit einzuverstehen. Im sonderheit soll er sich die gefährlichere Krancken angelegen seyn lassen, solche auch außer der Vorgesetzten Zeit/-so oster es nöthig befindet/ besuchen; allenfalls dem Medico Primario von dem sich geänderten Zustand des Parienrens / durch einen aus dem Spital abgeschickten / entweder schriftliche oder mündliche Nachricht ertheilen ; anbey/ ob die PraLkicanren bey,selben ihre Schuldigkeit verrichten / fleißig Nachsehen.
8. ) sobald als eine Krancke Person in das Bett gebracht/ von dem Geistlichen Beicht gehöret/ und mit dem allerheiligsten Altar-. Sacrament gespeiset worden / soll diese von ihme Medico Secundario mit dem Medico Afllftente, und allenfalls mit dem Chyrurgo Secundario besuchet / und sodann das behörige verordnet werden.
9. ) Unter den zweyen / zur täglichen Ordination für die in das Spital kommende Arme / bestimmten Stunden / soll er Medi- cus Secundarius denen / so für fich selbst eine Medicm begehren/ das behörige verordnen; hierinsalls die in der Stiftungs - Apothecken aKgirte, und vorgeschriebene Ordnung beobachten; die Leute mit aller Liebe / und Gedult anhören ; dabey aber Sorg tragen / da, mit in Austheilung der Medicin keine Irrung geschehe / und nie- Alanden eines für das andere gegeben werde.
10. ) Wann der Medicus Primarius durch einige Zufälle das Spital zu besuchen verhinderet wird / soll er dessen Stelle in allen vertretten / mithin auch in diesem Fall der Inftru&ion, so dem Medico Secundario ertheilet worden / in allen und jeden Nachkommen.
i r.) Zur genauen Vollziehung/ der einem jeden insonderheit/er. theilten und vorgeschriebenen [nftru&ion, hat er mit Wißen des Medici Primarii das behörige / mit aller Schärfe / und Nachdruck / vor Die yand zu nehmen; Jnmassen ohne Ausnahm alle und jede Personen / die in des Spitals Sold stehen / von der zur Besorgung Deßen verordneten CommidTion Hierinfalls / an ihne Medicum Secundarium , unmittelbar angewiesen seynd / und er allen und jeden hiemit vorgesetzet / und vorgestellet ist.
Inftru&ion eines zeitliche"
flentis, anjetzo Jofephi OktlMYk
& Medic. Do£toris.
ici Affi-
^Jrd er die vorgeschriebene Tag »Ordnung seines Orts zu befolgen; allen Besuchungen der Krancken-Bettern/ welche von dem Medico Primario und Secundario geschehen/ beyzu, wohnen; das Verordnete/ in Ansehen der Artzney/und v,«r sowohl/ als auch der OKymrgischen Operationen / so vorzunehmen seynd / in das Keceprir-Buch/ mit Beyrückung des Oati, und dlumero von dem Bett / bedeutlich einzuschreiben; zugleich auch die Dia*, und Chyrurgifcl)e Operationen in der kleinen Tafel von Schieffer-Stein (dir unter den Nro eines jeglichen Bettes angemacht ist) durch den
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