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bey aller dieser Stiftung eine merkliche Nachläßigkcit bezeugen möchte, und woferne er ein ganzes Jahr hindurch in silcher Saum- seeligkeit verharren, oder nur einen Monat über, ohne rechtmäßi­ge Ursache von besagtem Orte abwesend seyn würde, auch nach­dem er gerichtlich, oder außergerichtlich darüber zur Rede gesezt worden, und keine rechtmäßige Ursache, oder Entschuldigung ein­zuwenden vermag, des gedachten Hospital-Amtes, den» Rechte nach, entsetzt, und desselben ohne einzige Hofnung es wieder zu er­halten, beraubt bleiben soll. Und damit alles vorhergehende ins­gemein und insonderheit, in beständiger Kraft ans immerdar blei­ben , und erhalten werden möge; So haben wir Albrecht, er- meldter Bischof von Brixen, gegenwärtige Urkunde ausfertigen lassen, und verordnet, daß solche mit Unserm, und unsers obge­dachten Capituls zu Brixen Siegeln, zur beständigen Wissenschaft und Erinnerung, bestärkt werden möge. Gegeben zu Brixen, im Jahre Unserö HErrn 1328. am 12. des Wintermonats.

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