t>cr Adminiftmion Nachricht gegeben werden, und Jhmeallenfalfige Konica darüber zur Erledigung zu machen frey stehen, um dadurch alles um so mehr in Nichtigkeit zu erhalten. Und gleichwie

n.) meines Herrn Bruders Familie bisher an ziemlich weit entfernten Orten ist oder sich aufhal­ten könnte, so vergönne ich derselben in Frankfurt oder der Nachbarschaft einen Bevollmächtigten zu setzen, um dasjenige, so Ihnen hierbey obliegt, zu verrichten. Ware aber jemand von Ihnen in Frank­furt vor einige Zeit anwesend, stelle meinen jeder- zeitigen Erben ex Familia frey, in dem Stiftungs- Haus abzusteigen, und wie es die Beschaffenheit der Einrichtung erleidet, das Quartier daselbst, ohne weiteren Kosten der Stiftung, zu nehmen. Soll­ten auch

12.) wegen meiner Stiftung sich Fälle ereig­nen, (welches ich doch nicht hoffen will) wo ohne gerichtliche Hülfe keine Auskunft zu finden wäre, solle solches lediglich zu meines Herrn Bruders Fa­milie, und der selbiger in Coexecutione per §. 8 . seiner Zeit nachgesetzten Herrn Phyficorum Er­messen stehen, und ihnen niemand hierbey etwas einreden, sondern die Herrn Adminiftratores schul­dig seyn, die nöthige Kosten aus der Stlftungs- Caffa sogleich, gegen Hernachmals, wenn das Geld

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