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5.) wenn GOtt mich vor meinem ältesten Bruder, Herrn Heinrich Christian Freyherrn von Senckenberg,, aus dieser Zeitlichkeit abrufen sollte, derselbe, oder falls ich Ihn überlebete, sein ältester Sohn, und mein TausPathe, Renat Leopold Chri- stian Carl, oder nach dessen Hintritt jedesmal der älteste an Jahren, aus wohlgedachten meines Herrn Bruders männlichen Nachkommen, gegenwärtig oder künftigen, aus welcher seiner Söhne Linien das seyn möge, diese Execution zugleich mit und vornehmlich beständig haben, führen, bey Vorfällen dieEinsichtvon der Beschaffenheit nehmen, und zur gericht-öder auser gerichtlicher Handhabung, gleich mir wenn ich selbsten annoch am Leben wäre, an meiner Stelle, auf Kosten der Stiftung das- thige verfügen sollen, gleich dann auch mein obge- -achter Herr Bruder solches also vor sich und die Seinige übernommen, und mir die Festhaltung zw gesaget hat. Und damit solches um do standhafter geschehe, setze ich

6.) Wohlgedachten meinen ältesten Herrn Brw der, Freyherrn von Senckenberg, und dessen männ­liche Nachkommen, wie jetzt gedacht, zu meinem Er« den in der obgefchriebenen Maase dergestalt ein, daß Sie meine Errichtung und derselben Adminiftra- tion vollkommen aufrecht lassen, auch aus derselben

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