geringste Zweiftl vorwalte; So soll sogleich mein dermahliges Vermögen, welches in 48450. fl., schreibe Gulden acht und vierzig tausend vierhun- dert und fünfzig baaren guten alten Geldes, und 46550. fl. schreibe Gulden sechs und vierzig tausend fünfhundert und fünfzig, an angelegten Lapi- talien, also zusammen in 95000. fl. schreibe Gulden fünf und neunzig tausend bestehet, dem hiesig Löblichen RecheneyAmtaufdie beständigste Weise und unwiederruflich von mir übergeben und einge- händiget werden.
§. 4.
Und da ich nicht weiß, wie lange mir GOtt meine Lebens-Kräften zum Dienst und Gebrauch meines hülfsbedürftigen Nebenmenschen erhalten werde, so bedinge mir hiebey die Nutzniefung sotha- ner unwiederruflich übergebenen Gulden fünf und neunzig tausend bis an mein dereinstig seliges Ableiben, und lebe der ungezweifelten Hofnung, daß Ein HochEdler und Hochweifer Magistrat meiner geliebten Vaterstadt diesen meinen zum alleinigen Besten derselben abzielenden Endzweck ex amore Pubiid völlig genehmigen, sothane Uebergabe gros- günstig annehmen und mir vorgedachtermaffen die alljährliche Zinsen ä4.per Centum mehrbemeldeter 95000. fl. bis an mein seliges Ende, alle Quartale ordentlich werde abreichen, und die Ausgleichung
Kr -er