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chen Einkauf, die Lebenszeit über gereichet würde, so wird sich die Vorsorge meines Herrn Oheims auch dahin erstrecken, und will er den Bedacht nehmen, wegen eines beson- dern Tisches sür dergleichen Personen, samt Zimmer und Aufwartung, die behörige Anstalten vorzukehren, damit dieselbe ihr Augenmerk zu erreichen im Stande sind.
tz. 20.
Nachdem aber ein solches weitläufiges gemeinerspries- liches Werk, von meinem Herrn Oheim alleine ohne Bey- hülfe anderer unmöglich bestritten werden kann, und in Ermangelung dessen, die Gedanken wegen eines Bürger-und Beysassen-Hospitals, bis GOtt mehrereMittel schicket, gleich es in der Stiftung selbsten geschehen, dem weiteren Segen des Himmels, bey späteren Zeiten überlassen werden müften; Gleichwo! derselbe der gewissen Hoffnung leben darf, daß andere seinem Beyspiel folgen, und dazu ihre milde Hand zu Gottes Ehre und des gemeinen Stadtwesens besten aufthun werden, wie dann solches schon jetzo, nach dem oben §. 10. angeführten, von verschiedenen zum Voraus versprochen worden: So empfiehlet hiemit derselbe seine Stiftung allen und jeden zum beliebigen Beytrag, welche sodenn in ein besonderes Buch eingeschrieben, und bey der jährlichen Rech- nungs-Abhör als Gutthater in der Versammlung mit abgelesen, auch ihre Freygebigkeit zum unvergeßlichen Andenken durch den Druck, wie unten folget, mit bekannt gemacht werden solle, es wäre denn Sache, daß ein dergleichen Gutthater solches öffentliche Zeugniß der Danckbar- keit selbsten verbitten wollte.
§. 21.