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N - 7. verschwiegen, allein die Beylage l^. 7 . wird zeigen, (2) daß in der Belagerung von Akkan oder Ptolemais, die LÜbeker und Bremer hierzu die erste Anleitung gegeben. Die Hanse-Städte sind in solcherley mildthätigen Werken jeder­zeit unter anderen mit zum ewigen Nachruhm bemühet ge­wesen, und ist keine Kolonie jemals fast von Ihnen angelegt worden, wo man nicht auf eine solche Einrichtung mit das Bedenken genommen. Man würde hiervon eine Menge Beyspiele aufweisen können, wenn es gegenwärtiger Raum und Zeit litte. Nur eines jedoch zu gedenken, hat die un­ter einem so weislichen Regiment stehende Reichsstadt Hamburgs in der Sammlung derer Hamburgischen Ge­setze ein ruhmwürdiges Beyspiel zum Muster vorgeleget, in denen vielfältigen zum besten des Armuths errichteten Mit­teln, wo nichts vergessen ist, was andere zur Folge immer wünschen könnten. 00

§. 14.

(a) Es ist dieselbe aus einem altdeutschen auf Pergament geschriebenen Buch, welches der bekannte Professor Golms zu Leiden aus dem gelobten Lande mitgebracht/ und Christoff Arnolden, nachmahligem berühmten Professor zu Altdorff, als solcher in Holland wäre, gelier hen, dessen daraus gemachte Excerpten in meines Herrn Vaters Hän­den sind. Arnold selbst beschreibet solches also: Codex Mfc. pergamenus, in quo prxcer Chronicon Ordinis, Calendarium Ecclefise Romanae, deauratus & eleganter compa£tus, infcripco compa&ionis anno 1595. quem Golius e terra Palatina fecum attulerat. Capita Temper rubrica eranc diftin£ta ; Ohne Benen­nung des Formates. Es waren darinn auch die ältesten Ordens-Sta­tuten, die Arnold um der Deutschen Sprache willen ausgezogen hat.

(b) Sammlung derer Hamburgischen Gesetze und Verfassungen in Bür­ger-Kirchlichen auch Kammer-Handlungs-und übrigen Polizey-Angele­genheiten und Geschäften, samt historischen Einleitungen, Erster Theil. Hamburg 1765. gr. 8. IH. Abschn. S. 227. wo der berühmte Herr Verfasser zu dieser Sache den schönsten Stoff in der Historischen Er­zählung vorleget.