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gegenwärtige und zükünftige, wie er selbe seinen Eltern oder Verwandten, dem Staate, auch seiner Mühe zu dam ken hat, dem gemeinen Wesen allein hin. Er beobachtet dabey die Pflicht eines guten Bürgers. Er wählet die Oberaufsicht der Obrigkeit. Er gibt daran der Bürgerschaft, zu deren Besten, insonderheit auch wegen des Bürger-Hospitals, es hauptsächlich gemeiner ist, ihren Antheil. Er sorget vor die Arzneykunst, und bescheidet denen Herren Phyficis die Verwaltung, um dieser heilsamen Kunst zuvorderst aufzuhelfen, und das bisher abgängige zu ersetzen. Er bedenket diejenige, welche ihm wohl gedienet, nnd will damit ein Beyspiel geben, wie ein Christ und guter Bürger sein Andenken bey der Nachwelt verewigen könne. Damit aber seine Familie, welche er gleichfalls hiebey nicht aus denen Augen gesetzet, ihren grosen Antheil behalte, wird meinem Herren Vater, und dessen männlichen Nachkommen, fab riculo honorabili hierbey die Mitbesorgung überlassen, Ihnen auch die Stelle derer Lestamentarien übertragen. Und endlich, weil alles in der Welt vergänglich ist, wird der Juridisch-und Medicinischen Facultät der Fürstl. Heßischen Universität zu Giesen, nach Abgang dieser Linie ihre Stelle in gewisser Maase wegen der Nahgelegenheit eingeräumet, um damit denen künftigen Zeiten , auch allen Vorfallenheiten, so viel als menschlichen Kräften möglich, vorzusehen. Solches ist der kurze Inhalt dieser liebreichen und dem Vaterland zu Dienst gemachten Stiftung überhaupt, welche hoffentlich viele zur Folge und Beytrag anreitzen wird. Es gedenket mein Herr Oheim auch alles noch selbsten einzurichten, und sich ersagtem Endzweck bey seinen vielen Geschäften zu widmen, damit das Stiftungs- Wesen um so besser in die Ordnung komme, und Er selb- sten sowohl als andere den segensvollen Anfang sehen. Er
wird sich auch sehr gerne dabey jedermanns zu mehrerer
Auf-
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