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in der Stadt vemandt geworden, diesem zweiten Vater- lande zur Ehre und nützlich zu sein. Mein Herr Vater und beyde Herren Oheime sind sattsam davor bekannt. Und

von mütterlicher Seite her, sind die pOftHÜtVÜtt und

von Raumburger « ansehnlichen StadtRegiments-

Diensten auch Bedienuvgm im blühenden Andenken, dieses aber cheils wegen ersagter Bedienungen, cheils mittels Ih­rer Arbeiten, und so ohne Namen (wie mein HerrUrgrosva-

ter Anton RüUMbUkMk (-»),) als mit Vorsetzung des

Namens (wie mein Herr Grosoheim, IvhaiM MMMl-

(lOH von Raumburger G) herausgegebeneuSchrif-

ten. Mein Urgrosoheim, Fttyherr vvtt HojMÜNN zu Lion aber, wäre gesmnet, wenn ihn das Glück nach Frankfurt zurück geführet, wie er in denen letztt» Jahre» feines Lebens gewillet wäre, durch eine der Familie zu ver­lassende Untersttzung etwas zur Anstalt zu empfehlen, was meines Herren Oheims, des Leib-Arztes, Willens-Neigung, von welcher ich jetzo rede, m etwas gleich gekommen sein dürste.

§ 3 *

Gleichsam das Siegel zu allem gute» Willen meiner Familie, drucket nun mein Herr Oheim mit seinem Geschäf­te auf. Es ist dieses eine unrvicderrusiiche Schaltung im Lcbm und von Todes wegen, eine denen Römern unbekann­te, dem Kanomschen Rechte nicht so stemde, in Demschland gauz gewöhnliche Sache. Er gibt seine ganze Habsäligkeit,

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