N. 9.
Obrigkeitliche Erlaubnis das Begräbnis betreffend.
arß ein Extra&us Löblichen Kasten # Amts - ?rorocolll de 30. pair. die von dem Hochgelahrten vodorc und PK/- llco Ordmario, Hof-Rath Senckenbevg, nachgesuchte Erlaubnis sich in seinem Garten und Stiftungs-Haus auf der grosen Eschenheimer Gasse eine Grabstätte errichten lassen zu dürfen betreffend anjetzo verlesen worden :>:
Solle man ihme lediglich für seine Person in Rücksicht seiner Stiftung bey diesem Ansuchen willfahren, jedoch unter dem Vorbehalt, daß solches zu keinem Nachtheil auf andere Personen gezogen werde.
Conclufum in Senatu d. 4. Junii 1767.
N. io.