N. 9.

Obrigkeitliche Erlaubnis das Begräbnis be­treffend.

arß ein Extra&us Löblichen Kasten # Amts - ?rorocolll de 30. pair. die von dem Hochgelahrten vodorc und PK/- llco Ordmario, Hof-Rath Senckenbevg, nachgesuchte Er­laubnis sich in seinem Garten und Stiftungs-Haus auf der grosen Eschenheimer Gasse eine Grabstätte errichten lassen zu dürfen betreffend anjetzo verlesen worden :>:

Solle man ihme lediglich für seine Person in Rück­sicht seiner Stiftung bey diesem Ansuchen willfah­ren, jedoch unter dem Vorbehalt, daß solches zu keinem Nachtheil auf andere Personen gezogen werde.

Conclufum in Senatu d. 4. Junii 1767.

N. io.