) 73 ( &

bey aller dieser Stiftung eine merkliche Nachläßigkeit bezeugen möchte, und woferne er ein ganzes Jahr hindurch in solcher Saum» seeligkeit verharren, oder nur einen Monat über, ohne rechtmäßi­ge Ursache von besagtem Orte abwesend seyn würde, auch nach­dem er gerichtlich, oder außergerichtlich darüber zur Rebe gesezt worben, und keine rechtmäßige Ursache, oder Entschuldigung ein­zuwenden vermag, des gedachten Hospital-Amtes, dem Rechte nach, entsetzt, und desselben ohne einzige Hofnung es wieder zu er­halten, beraubt bleiben soll. Und damit alles vorhergehende ins­gemein und insonderheit, in beständiger Kraft ans immerdar blei­ben , und erhalten werden möge; So haben wir Albrecht, er- meldter Bischof von Brixen, gegenwärtige Urkunde ausfertigen lassen, und verordnet, baß solche mit Unserm, und unsersobge- bachten Capituls zu Brixen Siegeln, zur beständigen Wissenschaft und Erinnerung, bestärkt werden möge. Gegeben zu Brixen, im Jahre Unsere HErrn 1328. am ir. des Wintermonatö.

N. 9.

/