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bey aller dieser Stiftung eine merkliche Nachläßigkeit bezeugen möchte, und woferne er ein ganzes Jahr hindurch in solcher Saum» seeligkeit verharren, oder nur einen Monat über, ohne rechtmäßige Ursache von besagtem Orte abwesend seyn würde, auch nachdem er gerichtlich, oder außergerichtlich darüber zur Rebe gesezt worben, und keine rechtmäßige Ursache, oder Entschuldigung einzuwenden vermag, des gedachten Hospital-Amtes, dem Rechte nach, entsetzt, und desselben ohne einzige Hofnung es wieder zu erhalten, beraubt bleiben soll. Und damit alles vorhergehende insgemein und insonderheit, in beständiger Kraft ans immerdar bleiben , und erhalten werden möge; So haben wir Albrecht, er- meldter Bischof von Brixen, gegenwärtige Urkunde ausfertigen lassen, und verordnet, baß solche mit Unserm, und unsersobge- bachten Capituls zu Brixen Siegeln, zur beständigen Wissenschaft und Erinnerung, bestärkt werden möge. Gegeben zu Brixen, im Jahre Unsere HErrn 1328. am ir. des Wintermonatö.
N. 9.
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