tags und Mittwochs , den 0^ und TZ - nächstfolgenden Monat kebruAr. Nachmittag zwischen halb 4. und 4 . Uhr, um so gewisser erwarten wird/ als hierüber weiter keine Amts« Seffiones mehr gehalten / noch Erklärungen angenommen wer­den sollen. Conclufum inSenatu, ZrgNtkfurt/ DieNjtags dtN T Januar. 1755. & publicatum ijen Januar. CC--

Stadt-Oapittü-^orrLriL-AMt.

NB. ©enenjenigen / welche nicht bis fl. ;c>o. - - Interessen zu fordern haben, werden die ihrige baar ausbezahlt, weilen unter ;oo. fl., keine Intereflcn zu Capital geschlagen / oder neue ObliMiones dar« über auögeferriget werden. _,_

E X T R A C T

<UIS dem 0 btiflEertltd )«fdlicittttt Lotterie Avertijfement de Anno 1750, den ;cen Maji t dessen tz. 17. bctrtffCTiOr.

gjmfte auch 17) zur Verfall- oder Ziehungs-Zeit des gezogenen Ge- winnstes oder Looses, derjenige, deme solcher zukommt, verlangen, daß ihme seine darüber empfangene Obligation, fernerweit prolongier werden möge, so solle zwar, so viel die Loose und Gewinnste der vier ersten Olallen und die darüber empfangene Recheney- Briefe anberrjffc, in diesem Verlangen ohnweigerltch willfahrt, und also bloßhin in die freye Willkühr des Gewinners gestellet werden,. ob er zur Verfall - Zeit die baare Zahlung, oder weitere Prolongation seines Gewtnnstes, begehre? Dahingegen den Betrag der fünfftenOlalle betreffend, solle es zuErmes- sung Löblichen Recheney-Amts und in dessen alleiniger freyerWillkühr stehen, ob es der ansinnenden Prolongation statt zu geben, 00er aber die baare Auszahlung zu thun relolviren wolle, und welches unter beyden dem^Lrario, denen alsdann sich ergebenden Umstanden nach, vorrräg- sicher und rathlicher befunden werde? indeme allenfalls die Gewinnere damit, daß sie 25. Jahr lang ihre Gewinnste und darüber empfangene Recheney-Briefe ohnabgelegr verimeressirt bekommen, sich wohl begnü­gen können.

o r mulTr.

derer bmr^öUUdr. emzttbkmgendett Erklärung cifuf das von Löblichem Stadt-Oapiral-Lorcetie-Amt mir zugestellte <1 Avertiflement ist meine ohnabzugndrende Erklärung; daß, was meinest,- OpiralMÄangr,

sich solches seiner ZejEar zu beziehen verlange; -j

dttyen WeO ich von solcheiAF^ mir abzulegen, die übrige fl. aber

gen einen zu, zu Mlsrlgiren ersuche;

reloiviren. gantz zu prolongiren bitte.

Was aber die st. Imerellen anbetrifft,

Dsn diesen sich solche baar zu empfangen erwarte; dreyen We, sich von solchen-st..--- mir - abz u legen, üb eV- dio übrige - fi:

seuauchet'.j ^ aber, mir eine neuo -O dligatton ä4-proOemo - jähksichorInwk e llen, !

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ru benäh- M -< Hlche , gegen«4 . p^r Cmnm jährlicher InwEn, auf om - e - neue-Obli .1 { -ga ttofli wann e s - ftl)n k an, stchen lassen nwg r e; j

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