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lachdeme in diesem lauffenden.f/^ - Jahr , den 5- Augulb, geliebt es GQtt, die getroffene Preiße und Loose der Clafle, der, Anno 1750. all-
hier gezogen wordenen Stadt-^üplluII^orreris sowohl , als auch die alsdann tzerfallende sünff-jährige lntereüen sämtlicher Loosen alleroLi"T.VGlassen, punÄuell sollen ausbezahlt werden; und dmm n.
und — Lö Capital, sodann UN Interessen,
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zusammen
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zu empfangen hat; in dem hierunten befindlichen LxrraÄ
17s der Anno 1750. »m Einem Hoch ^ Edlen und Hochlvcisen MAGISTRAT
publicirten Lotterie-Plans aber, jedem Gewinner frey stehet, und dessen Willkühr überlassen, auch Obrigkeitlich die refpe- &ive Wahl zugestanden worden, was jenes, das Capital, anbetrifft, ob er entweder solches baar zu empfangen, oder aber zu vier per Centum, KB. alljährlich, und nicht fünff- jährig, hinfuro ziehenden Interessen zu verzinsen, und also dessen in Händen habende Obligation weiter prolongiren zu lassen, Verlangen trüget? da dann auf ein - oder andrem Wege willfahrt werden soll, also zwar und dergestalten: daß im Prolongation# * Fall, wann und sobalden er sein Capital von dem Stadt-Capitai-Gottcrie-Amt abgelegt wissen wolle, eine viertel-jährige Aufkündigung vorhergehen müsse.
Wann nun, um alles in gute Ordnung zu bringen, und nöthige Difpofitiones desfalls zu machen, hierzu Zeit erfordert wird; als wolle obbemeldte^-^A«^ Creclit^—auf ein apartes besiegelt- und unterschriebenes Bill«, nach etwa hicr- unten stehendem, auf dreyerley Art eingerichteten kormuiar, (davon man alsdann nicht abgehen, noch solches widerruffen ran) zu ein- oder andrem zu relolviren, und sich policive zu erklären belieben, ob er alles, oder wie viel er von alsdann ihme von dem Lotterie ^mt eingehenden Geldern baar zu empfangen, oder prolongiren zu lassen, gesonnen seye? welche schrifftliche Erklärung man auf gedachtem Amt, Montags