AVERTISSEMENT
Achdeme von Einem Hoch-Edlen lind Hochweisen Magiftrat der fteyen Reichs-Stadt Franckfurt am Mayn, zum Besten des riErarii und Ablegung einiger Schulden , eine LOL1LPIL, nach Endes stehendem Plan und Einrichtung, großgünstig bewilliget worden ; so werden die Conditionen desfalls durch öffentlichen Druck hiermit bekam gemacht: daß
1) Diese von wohlgedachtem Rath mit Einstimmung beyder Löbl. Bürgerlicher Collegiorum, unter Garantie der gantzen Stadt, beliebte Lotterie in nur 1200. Loosen ä fl. 500., mithin von der Einlage ä fl. 600000. in eitet Kreisten ohne Blinden, bestehen, keiner Claffm-Zubuse, noch Abzug einiger pro Cento- Gelder unterworssen seyn; unter Absicht und in Gegenwart dreyer Herren IDepurirfcn E. E. Magiftratg , sodann eines Oepurirten Löbll Burger-Ausschusses - und eines Burgerl. Neuners, öffentlich vermischt, auf einmal alte fünffClaffen, wie der General-Plan ergiebet, ausgezogen , und durch beendigte Buchhaltere der ausfallende Gewirm ordentlich protoeollirt, durch druckende Lotterie-Listen publicirt, und auf Art und Weise, wie es redlich und allhier gebräuchlich ist, die Loose und Preiffe bey Lxpirirung der Terminen oder Classen, auf die nemliche benannte Tage ohne Anstand promt und exaü baar ausbezahlt, oder denen, so gewonnen haben , alsdann ihre Recheney-Briefe (wie es §. ,7. weiklaufftiger explieiren wird) prXlarive prolonoirt, und diese alljährlich ä 4. per Centum verimeressrt werden sollen; mithin zeiget sich von selbsten , daß die Jnnhabek derjenigen Loosen, welche keinen Preiß treffen, (da doch nur 4. Loose gegen ein Preiß zu zehlen, wenn man solche auch gleich unglücklich nennen wolte) ihr eingelegtes Capital ä 500. fl. nicht nur seiner Zeit doch völlig reftituirt bekommen, sondern auch denensclben solches inzwischen mit 4. per Centum jährlicher InterefTe verzinset, und alle s. Jahre mit fi.loo. ausbezahlt werden soll. Da dann zu mehrerer Erläuterung, wie die Lotterie gezogen werden soll, so viel ändienen kan: daß zu erst die 20. Preiffe und 80.Loose der Ersten Elasse in die eine Büchse gethan, und gegen die i2oo.Nummeri der andern Büchse in einem Vormittag; ferner die 20. Preiffe und 80. Loose der andern Elasse auf gleiche Art den Nachmittag selbigen Tags, die Dritte und Vierte Elasse folgenden Tags, und die Fünffte Elasse den zten und4ten Tag gegen die alsdann noch übrige Nummeros der andern Büchse, mithin in 4. Tage die gantze Lotterie wird ausgezogen, und denen Herren Interessenten dadurch bekannt gemacht werden, in welche Elasse jeder gehöre, und mit welchem Gewinn und Interesse-Zahlung sein Nummero durch das Glück ausgefallen , und Atmo 1755.1760.1765.1770. oder 1775. sothaner Gewinn, oder Interesse auch Capital ressltuirt, prolongirt oder bezahlt werden wird.
2) Wird die Einzeichnung in diese Lotterie den 20. Maji 1750. geschehen , und zwar auf dem Lot- rerie-Amt , nemlich dermalen in dem untern Äuditorio in dem Barfüsser-Eteutzgang , in Prärien?, oben benannter Herren vepmirten, Montags, Mittwochs und Freytags, Vor- und Nachmittags, bis die 1200,Loose compler, damit Lontinuirt. Doch ist
3) Nicht nöthig , daß diejenige, so in diese Franckfurter Stadt-Lotterie ihre Gelder ein- und auf Recheney-Briefe anzulegen Belieben tragen , dieselben alsofort baar bezahlen, sondern es hat nur ein jeder, wann es eine bekannte und beglaubte Persott ist, in ein dazu verordnetes Buch, mit eigner Hand selbst, oder durch einen andern, so mit 8pecial-VöllMücht versehen, seinen Namen, auf was Devife einer Stadt, Namen oder Buchstaben (dann anders keine Devißn angenommen werden) Und wie viel Loose er nehmen will, unter der im Anfang selbigen Buchs Vorgesetzten Verbindlichkeit einzuschreiben, ttemlich daß, so bald durch die^gedruckte wöchentliche Anzeigs-Nachrichten, daß die Einzeichnnng und Zahl der 1200. Loosen complet ist, und demnach alsdann die Zahlung der Einlage geschehen muß, notiücirt werden wird , er innerhalb 8. Tagen vdr die eingezeichnete Loose die Gelder ad Cassarn dieser Stadt-Lotterie liefern wolle, gestalten derjenige, so einmal fubfcribiref, für die Zahlung derer eingezeichneten Loosen zu stehen verbunden , und ihMe davon wieder abzugehen und zu poenitiren nicht erlaubet ist , ausser in dem Fall , da, wie doch gür nicht zu vermuthen , die Lotterie nicht eomplet, und folglich Ein Hoch-Edler uttd Hochweiser Rath , der sich solches Krafft dieses vorbehält, solche wieder aufzuheben, gemüßiget werden solte; und wird bey der Einzeichnung einem jeden die Zahl der übernommenen Loose durch ein gedrucktes und von dem blagiin arisch- und Bürgerlichen Gegenschreiber unterschriebenes Biller) atteftirf*
4) Aber nachmals, gegen Zahlung der 500. fl. und Auswechselung sothanen Atteckats, ein ordentliches von Alagittrachch- und Bürgerlichen Herren Deputaten unterschriebenes Lotterie Loos bchändiget.
x) Zur Zahlung der Einlagen sollen Nur Gold- und harte SilberVorreN, in dem Preis des Wechsel- Comries, auch alte taugliche Batzen, (immaffen auch die Auszahlung sowohl derer Interessen, als des Capitals selbsten, auf eben solchen Fuß des Wechsel-Courles geschehen wird) doch keine geringere Schied- Müntz, noch geringhaltig- neugeprägtes Geld, wohl aber
6) Auf der Stadt hafftende und der Ablage ohne dem untetworffene Recheney-Briefe, in Zahlung, zu Lgaliümng der 500. fl. Einlage, entweder mit Zuschuß an Geld, oder dessen Herausgebung, angenommen werden; da dann
7) Diejenige Jnnhübere derer Recheney-Briesen, welche in erweislichem alten guten Geld stehen, und zu 4|. oder s. per Cenrutn jährlich verinrerestiret werden , bey dieser nunmehr , Und gewiß nicht ferner vorkommenden guten Gelegenheit , eine dermassen vortheilhaffte Augmentation ihres Capitals zu geuiesen hüben , daß diejenige, so Capiralia ä s. pro Cent haben, 2). und die, so dergleichen ä 4h pro Cent haben , 12h pro Cent Augmentation zu gemessen haben, und ihre dergleichen besitzende Capital-Briefe bep der Lotterie-Einlage in Zahlung also erhöhet angenommen werden sollen. . Auch kan
8) Derjenige , so einen dergleichen Recheney-Brief zu hohen Interessen in Händen hat , keineswegs in Furchten stehen , ob würde et wenigere Interesse bekommen, als er bis anhero genossen hat, oder aber, ob solte er , wann er in diese Lotterie cinleget , seine Recheney-Briefe abgeleget bekommen ; sondern derselbe erlanget vor seinen Capital Brief, mit 12*. oder refpe&ive 25. pro Cento Vermehrung seines Ca- pirals , Lotterie - £00^, und sobald die Lotterie gezogen / vor diese Lotterie -Loose wiederum Capital-
oder