AVERTISSEMENT.
Achdeme von Einem Hoch-Edlen und Hochweisen Magiftrat der freyen Reichs-Stadt FranckfurL am Mayn, zum Besten des /Erarii und Ablegung einiger Schulden , eine LCL1LE1L, nach Endes stehendem Plan und Einrichtung/ großgünstig bewilliget worden ; so werden die Conditionen desfalls durch öffentlichen Druck hiermit bekant gemacht: daß
1) Diese von wohlgedachtem Rath mit Einstimmung beyder Löbl. Bürgerlicher Collegiorum, unter Garantie der gantzen Stadt, beliebte Lotterie in nur 1200. Loosen ä fl. ZOO., mithin von der Einlage ä fl. 600200. in eitel Preissen ohne Blinden, bestehen, keiner Claffen-Zubuse, noch Abzug einiger pro Cento-Gelder unterworffen seyn; unter Obsicht und in Gegenwart dreyer Herren veputirten E. E. Magistrats, sodann eines veputirten Löbl. Burger-Ausschusses, und eines Burgerl. Neuners, öffentlich vermischt, auf einmal alle fünffClassen, wie der General-Plan ergiebet, ausgezogen, und durch beeydigte Buchhaltere der ausfallende Gewinn ordentlich protocollirt, durch druckendeLotterie-Listenpublieirt,und auf Art und Weise, wie es redlich und allhier gebräuchlich ist, die Loose und Preisse bey ssxpirirung derl'erminen oder Elasten, auf die nemliche benannte Tage ohne Anstand promt und exaü baar ausbezahlt, oder denen, so gewonnen haben , alsdann ihre Recheney-Briefe (wie es §. 17. weitläufftiger explicirett wird) preelative prolongirt, und diese alljährlich 3 4. per Centum verinterestirt werden sollen; mithin zeiget sich von selbsten, daß die Jnnhaber derjenigen Loosen, welche keinen Preiß treffen, (da doch nur 4. Loose gegen ein Preiß zu zehlen, wenn man solche auch gleich unglücklich nennen wolte) ihr eingelegtes Capital ü zoo. fl. nicht nur seiner Zeit doch völlig restimirt bekommen, sondern auch denenselben solches inzwischen mit 4. per Centum jährlicher Interesse verzinset, und alle s. Jahre mit fl. 100. ausbezahlt werden soll. Da dann zu mehrerer Erlautckung, wie die Lotterie gezogen werden soll, so viel andienen kan: daß zu erst die 20. Preiffe und 8v.Loose der Ersten Elasse in die eine Büchse gethan, und gegen die 1200.Nummerl der andern Büchse in einem Vormittag; ferner die 20. PreiMmd 80. Loose der andern Elasse auf gleiche Art den Nachmittag selbigen Tags, die Dritte und Vierte Elasse folgenden Tags, und die Fünffte Elasse den zten und4ten Tag gegen die alsdann noch übrige k^ummeros der andern Büchse, mithin in 4.Tage diegantze Lotterie wird ausgezogen, und denen Herren Interessenten dadurch bekannt gemacht werden, in welche Elasse jeder gehöre, und mit welchem Gewinn und Interesse-Zahlung sein^lumrnero durch das Glück ausgefallen , und Anno 1755.1760.176s. 1770. oder 1775» sothaner Gewinn, oder Interesse auch Capital restituirt, prolongitt oder bezahlt werden wird.
2) Wird die Einzeichnung in diese Lotterie den 20. Maji 1750. geschehen, und zwar auf dem Lot* kerie-Amt , nemlich dermalen in dem untern Auditorio in dem Barfüsser-Ereutzgang, mPrtefenz oben benannter Herren veputirten , Montags, Mittwochs und Freytagö , Vor- und Nachmittags, bis die 1200. Loose complet, damit conrinuift. Doch ist
3) Nicht nöthig , daß diejenige, so in diese Franckfurter Stadt -Lotterie ihre Gelder ein- und auf Recheney-Briefe anzulegen Belieben tragen , dieselben alsofort baar bezahlen, sondern es. hat nur ein jeder, wann es eine bekannte und beglaubte Person ist, in ein dazu verordnetes Buch, mit eigner Hand selbst, oder durch einen andern, so mit 8peciaI-Vollmacht versehen, seinen Namen, auf was Devife einer Stadt, Namen oder Buchstaben (dann anders keine vevssen angenommen werden) und wie viel Loose er nehmen will, unter der im Anfang selbigen Buchs Vorgesetzten Verbindlichkeit einzuschreiben, nemlich daß, so bald durch die-gedruckte wöchentliche Anzeigs-Nachrichten, daß die Einzeichnung und Zahl der 1200. Loosen complec ist, und demnach alsdann die Zahlung der Einlage geschehen muß, uotstreirt werden wird , er innerhalb 8 . Tagen vor die eingezeichnete Loose die Gelder ad Cassam dieser Stadt-Lotterie liefern wolle, gestalten derjenige, so einmal fubfcribiret, für die Zahlung derer eingezeichneten Loosen zu stehen verbunden , und ihme davon wieder abzugehen und zu poenitiren nicht erlaubet ist , ausser in dem Fall, da, wie doch gar nicht zu vermuthen , die Lotterie nicht complet, und folglich Ein Hoch-Edler und Hochweiser Rath, der sich solches Kraffk dieses Vorbehalt, solche wieder aufzuheben, gemüßiget werden solte; und wird bey der Einzeichnung einem jeden die Zahl der übernommenen Loose durch ein gedrucktes und von dem Magiftratijcf)* und Bürgerlichen Gegenschreiber unterschriebenes BUIer i atteftirf.
4) Aber nachmals , gegen Zahlung der zoo.fl. und Auswechselung ssthanen Attestats, ein ordentliches von Alagistratisch-und Bürgerlichen Herren veputirten unterschriebenes Lotterie Loos behändiget.
5) Zur Zahlung der Einlagen sollen nur Gold-und harte Silber-8orren, in dem Preis des Wechsel- Coursts, auch alte taugliche Batzen, (immassen auch die Auszahlung sowohl derer luteressen, als des Capital selbsten, auf eben solchen Fuß des Wechsel-Coursts geschehen wird) doch keine geringere Schied- Müntz, noch geringhaltig- neugeprägtes Geld, wohl aber
6) Auf der Stadt hafftende und der Ablage ohne dem unterworffene Recheney-Briefe, in Zahlung, zu ssgalilirung der 500. fl. Einlage, entweder mit Zuschuß an Geld, oder dessen Herausgebung, angenommen werden; da dann
7) Diejenige Jnnhabere derer Recheney-Briefen, welche in erweislichem alten guten Geld stehen, und zu 4;. oder per Centum jährlich verimerestiret werden, bey dieser nunmehr, und gewiß nicht ferner vorkommenden guten Gelegenheit, eine dermassen vortheilhaffte Augmentation ihres Capital zu gewesen haben , daß diejenige, so Capitalia ä f. pro Cent haben, 2Z. und die, so dergleichen 34^. pro Cent haben, 12^. pro Cent Augmentation zu genikssen haben , und ihre dergleichen besitzende Capital-Briefe bey der Lotterie-Einlage in Zahlung also erhöhet angenommen werden sollen. Auch kan
8) Derjenige, so einen dergleichen Recheney-Brief zu hohen Interessen in Händen hak, keineswegs in Furchten stehen , ob würde er wenigere Interesse bekommen, als er bis anhero genossen hat, oder aber, ob solte er, wann er in diese Lotterie einleget, seine Recheney-Briefe abgeleget bekommen ; sondern derselbe erlanget vor seinen Capiral-Brief, mit 12I. oder refpe&ive 2;. pro Cento Vermehrung seines Ca- pitals, Lotterie * Loose, und sobald die Lotterie gezogen, vor diese Lotterie-Loose wiederum Capital-
oder