chreibcn

zu Hessen -Nheinfels Durchlaucht/

Von

Guter Einrichtung des Kameral-Wesens,

Aus

D. Henrich Zipffels Civil- und Criminal- Handeln,

in der letzte« Abhandlung «je Au«,& Argen«*,, x.s-n.

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Ir haben Eu. Lbden Schreibm 6s 6arv Rheinfels den 6ten hujus empfangen? und darauf Cu- Lbd. abermahls vorgewendete Beschwerung vernommen, daß nun Euer Lbd. einen grofen Mangel, den Sie leiden ^ ^ sollen, anziehen , an dem, daß unser geliebter Herr Vattep, Gottseel. Cu. Lbd. nach Gelegercheit und Herkommen dieses Landes, um so viel diß Fürstenthum ertragen , und damit sichs gegen feine Nachbarn erhalten könne, und damächst auch dem Reiche die schuldige Gebühr ausrichten und leisten möchte, so wohl und dermassen bedacht, daßEu. Lbd. billig GOtt zu damken. Dann Eu. Lbd. GQtt Lob! ein weit mehreres bekommen, als vor Zeiten unterm Groß Herrn Vatter, Landgraff Wilhelm« der doch nur einen einzigen älteren Bruder gehabt, zu Theil worden ist, denn derselbe damahlm mchr nicht, als Spangenberg undSchwch gehabt, zu dem, so haben Eu. Lbd. GOtt Lob! weit ein mehr Einkommen, als Hertzog Ernst zu Braunschweig, und alle seine Gebrüder, die dennoch auch Fürsten des Reichs gewesen, und auch noch ftyn, auch über uns den Landgraffen im Reichs-Rath stehen, anderer mehr Herrn, als GraffPoppen zu Henneberg, Hertzog Christophen zu Meckekn- bürg und andere zu geschweige» , daß aber E. Lbd. jetzo so einen groftn Mangel am ziehen, ist an dem daß die Jahre nicht ave gleich, auch bey diesem unerhörten Mißwachs, so nun 5 . oder 6. Jahr nacheinander gewähret , solches nicht zu verwundern, fintemahl wir Eu. Lbd. bey unserm Glauben zuschreiden können , daß wir diß Jahr etlich 1000. fl. über unser Jährlich Einkommen zubüffen müssen, hätten wir nun solches in vorigen Jahren nicht verspahret, hätten wir dieses Jahr uns ohne Schulden nicht hinbringen können, solches verursachet aber eben den MistvachS dieses vornehmlich, daß wir die Gebrüder, unsers Herrn VatterS Gottseel. treue Warnungen und Testament nicht gnug in Acht nehmen, darinnen uns seine Gnaden «6 xsrümomsrn und zu enger Haus - und Hoff- haltung getreulich ermahnet. Sondern unangesehen, daß wir nunmchro in 5 . Tbeile zerstickelt, sich doch ein jeder einen grvsen ansehnlichen Hoff von Edel und Unedel zu haben, sonderlichen nehmen auch unser eines theils, die grosen Scharr-Henffen m der goldnen Ketten am Hoff« samt Weib und Kindern, denen muß man nichts versagen, sondern ihnen Küch und Keller Tag und Nacht offen stehen, geben darzu groß Dienstgeld, und

meinen,