üommene bestellte verschiedene wohl- erfahrne vo^orcx Mediän*, . Magiftros Sanitatis in-& extra urbem , wie auch dergesambtkN Me- «bcioischenkscultät/mitBeyfueg und Erwegung eingeschickterNach- richten von denen Medicis , so die gegenwärtig in Ungarn eingertffene Pest selbst unter Obficht gehabt/ auch auß aigner Erfahrnuß diebiß- hero ersprießlichste Mittel an Tag gegeben / folgende kurße Verfassung zu eines jeden insonderheit und der gesambten Länder Heyl/ sonderbar demKönigreich Ungarn zum Besten in kurtzen einem jeden leicht-ver- Ländlichen und ohne grossen Unkosten zu bestreiten möglichen Außzug wohlmeynend mitthcilen wollen. Und zwar

1. Werden wir vornehmlich ermahnet / unser Leben anzustellen pie. fobrie, jufte, Gottstclia/nüchtern/ gerecht. Gottfeelig gegen GOtt / denselben durch guteWerck zu Einziehung der schweren wohl­verdienten Straff zu vermögen. Nüchtern gegen uns selbst in Abstel­lung aller Schlemmerey und unmaffigen Leben. Gerecht gegen den Nächsten / demselben in dieser Noth bestens beyzufpringcn. Dieses aber bestehet

2. Nicht allein in der möglichsten Hülff eines jeglichen würck- lich mit derKranckheitbehafften/sondervornehmlich/damir nicht mehr und gantze Gemainden angestecket werden. Diesemnach werden die annoch gesunden Orth nach dem Beyspiel der obberührt- Wienneri- schen Infe<5Hons - Ordnungen und Patenten mit Schranckrn und Wächtern / sich von Raffenden auß etwa angesteckten Orkhen zu be­wahren besteiffen/die öffentliche Schenck- und Spirl-Häuser/auchun- nöthigeZusammenkunsstenabsteüen. Wannaber

z. In einem Hauß eine Persohn rrkranckrt / solle dieselbe nicht im Hauß gelassen/ sondern in ein abgesöndertes anderes darzu aigenS gewidmetes Orth gebracht / und durch von der Gemamde darzu be­stellte Perfohnen verpfleget/ dieGesimdeaber jenes Hausesalsogleich in rin anderes aigens darzu vewrdneteS Hauß viertzig Täg lang über­setzet werden. Sollen aber

4. Keine dergleichenHäuser/wie etwan in kleiNernDörffern ver- handen seyn/müste das Hauß/in welchem eine Persohn crkrancket/ver- strmet/ und allen Inwohnern / im Fall fie sich nicht hinweg begeben / sondern auch eingesperret werden wollen / einige Perfohnen verordnet werdm/dieihnendiebenöthigteVerpflegungleisteten. SolchePrr- fohnen aber die nothwcndige Artzney und LcbenS-Mitte! von ferne auß denen Fenstern begehren/ auch nur bey der Hauß-Thür/ nachdeme dieZutragende schon wiederumb entwichen/ abhollcn. Darzu dann aigneNachgcher za bestellen / die zu dergleichen Häuser öfftrrs sich nä­heren/ und umb ihre Nothdurfft beftagen sollen.

4 5. Wann