M gantze Aeit / als die laydige GeuZ der

^ Pestilentz in einig umbliegendc Königreich und Län- der gekommen / hat die Erfahrnuß sattsamb an Tag geleget/daß nicht leichtlich ein eintziger darvon ange- Z griffen worden/es feye dann/derftlbe habe einigeSa- chen berühret/die ein Angesteckter gebrauchet/oder mit dergleichenPest-behafftenPersohnen unbehutsamb umbgcgangen.

Weilen auch einiger Orthen deren inücirten Häuser entwederö nicht gesperret/oder vor der Zeit und rechtmässiger Reinig- und Vertil­gung verdächtiger Fahrnuffen wiederumb eröffnet worden / ist an vie­len Orthen die grausambe Seüche nach geraumen Stillstand wieder­umb erwecket worden/ und nicht allein selbiges Orth/sondern auch an­dere umbliegende elendiglich auffs neue ergriffen.

So ist es aber wider die Lhristliche Lieb entwederö durch Unwis­senheit oder unachtsamber Weise einem so gefährlichen Übel fernere Freyheit fich außzustreüen freventlich zu überlassen. Wordurch nicht allein eines jeden selbst aigneö Leben / sondern gantze Gemainde und Länder in äusserste Gefahr und Jammer gesetzet wurden.

DieUnachtsamb-und Hinlässtgkeit ivird sonder Zweiffel durch Obrigkeitliche so wohl heylsamb- als gemessene Befehl abgethan seyn. Ist auch nicht zu zweifflen / daß in grösseren Städten alle erforderliche Anordnungen und Hülff nach dem Beyspiel so vieler in Druck ergan­genen vollkommenen Wiennerischen InteLtions-Ordnungen/ Paten­ten und Lonlllien Medicorum nach Beschaffenheit deren Orthen/ auch Arth der Sach cyffrigst vorgenommen werden: welches alles all- hier zu wiederholen ein Überfluß wäre / und in der Sach selbst wegen vielfältigen Außnahm und subtil-anregenden Unterschieden nur eine Verwirrung und Hindernuß der eylendö- nöthigen Hülffftyn wurde.

Damit aber allen auch geringeren Gcmainden wissend feye / wie so wohl wider so grosses Ube! sich zu bewahren / als einem jeden würck- lich darmit Behafften zu hclffen/und dasselbe dermahleinö nechst Gött­licher Beyhülffzu erstecken/ und auß denen benachbarten Ländern auß- zurotten feye / hat ein Hocklöbl. Confilium Sanitatis allhier über ver-

A 2 nom-.