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17 56. Freytags , den 3,Pecembr. N0.X93,
m. Kayserl.Maj.Allergnadigsteui Privilegio
kavn.
Wien, den Lz. Nov.
.En Listendiefts, haben Mittags, die von dem allhier sich befindlichen bevollmach- tigten Königliche Französischen Minister, Herrn Grafen d'Etrees, aufge- führte sieben Französische Herren Officiers, die allerhöchste Gnade gehabt, von Sr. Majestät, dem Kayser, und hierauf auch von Ihren Königlichen Hoheiten, denen Durchlauchtigsten Erz- Herzogen Joseph, Car! und Leopold, zum Hand- Kuß gelassen zu werden. Übrigens befinden sich Ihre Majestät, die Kayserin, in Ihrer von GOrt wiederum gesegneten höchsten Schwangerschaft, GOtt Lob! bey beste» Wohlstände.«
Marseilles, den iv. Nov.
Die Pingue, der St. Bruno, ist von Bona in Afrika, allhier angelanget, und hat Briefe für die Eommercsin- Cammer überbracht, durchweiche man vernimmt, daß der Bey von Algier, unsere Franzosen auf das übelste tractiret habe, und daß ftlbsten der Coxsul in Ketten und Banden feye geleget wordeu. Auf diese Nachricht hat der Herr von Charron, Inspekteur des Com- mereii, eine Tartane, welche eben mitDepechen des Hofes nach ermeldtem Haven hatte unter Segel gehen wosten, zurück gehalten, und einen Courier nach Versailler abgeschicket, um dem Mi- nisterio von dem paßirten, Nachricht zu geben.
Stockholm, den 16 , Nov Der Mangel an Getrayde vergressert sich nicht nur in den Provinzen dieses Reichs, sondern auch vornemlich in dieser Königlichen Residenz. Es haben daher Se. Königliche Majestät, aus Landesväterlicher Huld und Vorsorge, gnädigst verordnet, daß alle hieselbst befindliche kleinere Haushaltungen, welche den Winter hindurch,
nicht mehr als zweyx Tonnen Roggen brauchen, den rasten dieses Monats, solches Quantum , jede Tonne für 3 8. Thaler Kupfer - Mün, ze, aus den hiesigen Korn - Magazinen bekommen könnten, doch müssen die Beykomrnenden mit Zeugnissen , wegen ihrer Dürftigkeit, versehen seyn. Ferner, haben Se. Majestät, der König, aufunterthäniges Einrathen der Reichs- Stände , ein Königlich Mandat ergehen lassen, durch welches die Einfuhre verschiedener zur Wollust uns Verschwendung gehörigen Maaren,auf einige Zeit, gänzlich verboten worden. Wo irgend eine Verordnung Aufmerksamkeit verursachet hat, so ist es gewiß diese, indem die darinnen verbotene Waaren, sich fast auf alle Aesie der Handlung erstrecken. Jedoch ist der Termin der Einfuhre zum irken Jan. nnd der Termin des Kaufs oder Verkaufs einer jeglichen Waare zum 1 sten May künftigen Jahrs angesetzet worden. Die Absicht, welche Se. König!. Majest. hierbey hegen, ist diese, daß das Geld im Lande zu nöthigern oder zu den unentbehrlichen Lebens- Mitteln gehörigen Waaren gesparet werden möge. Die verbotene Waaren sind in alphabetischer Ordnung angeführet und belaufen sich auf eine beträchtliche Anzahl. Zn den vornehmsten derselben werde» gerechnet, alle Sorten vow Weine, wobey keine andere, als rothe und weife Weine ausgenommen sind; aller Brandtwein, er mag Herkommen und heissen wie er will; der Caffee und Thee; fast alle Specereykn, desgleichen Pommeranzen, Citronen, Capers, Oliven, ja auch so gar Schinken und Met-Würste und alle Nürnberger Waaren.
Aus Italien, den 16. Nov.
Man har aus Rom zuverläßige Nachricht er-