AVERTISSEMENT.

Nachdem die v r einiger Zeit unter dem Hornvieh verspürte ansteckende Kranckheit dem sichern Vernehmen nach in den umliegenden Gegenden, sich leider aufs neue geäuffert, und da­her unumgänglich nöchig fallt, diejenige Vorsichten zu wiederholen, welche ein verehrliches Raths- Conciufum vom 4. Jan. 3 c. bereits festgesetzct: So wird hiermit verordnet, daß alle von aus­serhalb herben getriebene Kühe, auch Hehl-oder »»gemästete Ochsen, obgleich deßfalls Attestate vocgeleget werden wollten, an den hiesigen Stadt-Thoren, von jetzo an, ohne Unterschied zu­rück gewiesen r die gemästete Ochsen hingegen, andrer - Gestalt nicht, es waren daun darüber Obrigkeitliche förmliche gesiegelte Paffe vorhanden, herein gelassen werden sollen.

PubJicatum, Franckfurt den 26. Jul. 176 ;.

Recheney - Amt.

AVERTISSEMENT.

Nachdem auf Verordnung fürstlicher Rent-Cammer dahier , nächstkünfftigcn Donnerstag den4len Augusti nach fpecifidrte$ Wagner-Gehöltz, als: so. Aren zu Wagen. 1779. drey fuß lange Speichen zu Canons. 800. kurtze Speichen zu Kutschen-Räder oder Protz-Wagen , und J02?. ^üchene Felgen samt verschiedenen Holtzböcken allhier an den Meistbiethenden, und zwar Parthie-weiß verkaufft werden soll; als wird solches jedermann hierdurch öffentlich bekannt ge­macht, und können diejenige, so zum kauffcn Lüsten haben, sich obbesiimmten Tags Morgens frühe gegen 9. Uhr auf Fürstl. Rent - CammerTomnüLous-Stube hier selbst einsinden, und das wei­tere gewärtigen.

Hanau den rzten Iulii 176h

AVERTISSEMENT.

Die Herrschaffik Schafferey zu Mittelbuchen , welche mit 540. Stück Schaaffvieh betrieben wird, solle bey hiesiger Fürstl. Rem-Cammer, von nachstkünffligem Michaelis-Tag an, aufs neue verpfachtet werden , wannenhero diejenige; so zu diesem Schafferey - Bestand Lüsten haben, in dem zu deren anderweiken Verleyhung auf Donnerstag den uten nächstkommenden MonatS Augusti angesetzlen Termin© T Vormittags allhier sich einfinden und ihr Gebott darauf thun können.

Hanau den rztm Iulii 176z.

Fürstl. Hessen - Hanamstbe RenrhB Cammer dastl^stem

AVERTISSEMENT.

Irr Gefokg eines anheute ergangenen verehrkichen Rarhs - c?onciu6, wird hierdurch bekannt gemacht, daß von kommendem Montag dem um Aug.an, vorliegenden besonderen Umstämden nach, das Pfund Rindfleisch auf 9. Kr. und das Pfund Schweinenfleisch auf 8. Kr. gesetzet wor­den, mit dem Anhang, daß denen sowohl wegen Ueberschreikung des Taxes, als Beywiegung un­tauglicher und Qrdnungs w'cdriger Zugabe, vorhin bestehenden Verboten gemäß, gegen die Ueber- rrettere mit aller Schärfe verfahren werden solle. Franckfurt den u. Jul. »76;.

Recheney - Amt.

AVERTISSEMENT.

Nachdeme Dienstags den -'en rachstkünfftigen MonatS Augusti eine Quantität Wolle ssn ohngesehr Cenrner auf Fürstlicher Renrh Cammer zu Darmstadt öffentlich ausgesteckt