AVERTISSEMENT.
Nachdem die v r einiger Zeit unter dem Hornvieh verspürte ansteckende Kranckheit dem sichern Vernehmen nach in den umliegenden Gegenden, sich leider aufs neue geäuffert, und daher unumgänglich nöchig fallt, diejenige Vorsichten zu wiederholen, welche ein verehrliches Raths- Conciufum vom 4. Jan. 3 c. bereits festgesetzct: So wird hiermit verordnet, daß alle von ausserhalb herben getriebene Kühe, auch Hehl-oder »»gemästete Ochsen, obgleich deßfalls Attestate vocgeleget werden wollten, an den hiesigen Stadt-Thoren, von jetzo an, ohne Unterschied zurück gewiesen r die gemästete Ochsen hingegen, andrer - Gestalt nicht, es waren daun darüber Obrigkeitliche förmliche gesiegelte Paffe vorhanden, herein gelassen werden sollen.
PubJicatum, Franckfurt den 26. Jul. 176 ;.
Recheney - Amt.
AVERTISSEMENT.
Nachdem auf Verordnung fürstlicher Rent-Cammer dahier , nächstkünfftigcn Donnerstag den4len Augusti nach fpecifidrte$ Wagner-Gehöltz, als: so. Aren zu Wagen. 1779. drey fuß lange Speichen zu Canons. 800. kurtze Speichen zu Kutschen-Räder oder Protz-Wagen , und J02?. ^üchene Felgen samt verschiedenen Holtzböcken allhier an den Meistbiethenden, und zwar Parthie-weiß verkaufft werden soll; als wird solches jedermann hierdurch öffentlich bekannt gemacht, und können diejenige, so zum kauffcn Lüsten haben, sich obbesiimmten Tags Morgens frühe gegen 9. Uhr auf Fürstl. Rent - CammerTomnüLous-Stube hier selbst einsinden, und das weitere gewärtigen.
Hanau den rzten Iulii 176h
AVERTISSEMENT.
Die Herrschaffik Schafferey zu Mittelbuchen , welche mit 540. Stück Schaaffvieh betrieben wird, solle bey hiesiger Fürstl. Rem-Cammer, von nachstkünffligem Michaelis-Tag an, aufs neue verpfachtet werden , wannenhero diejenige; so zu diesem Schafferey - Bestand Lüsten haben, in dem zu deren anderweiken Verleyhung auf Donnerstag den uten nächstkommenden MonatS Augusti angesetzlen Termin© T Vormittags allhier sich einfinden und ihr Gebott darauf thun können.
Hanau den rztm Iulii 176z.
Fürstl. Hessen - Hanamstbe RenrhB Cammer dastl^stem
AVERTISSEMENT.
Irr Gefokg eines anheute ergangenen verehrkichen Rarhs - c?onciu6, wird hierdurch bekannt gemacht, daß von kommendem Montag dem um Aug.an, vorliegenden besonderen Umstämden nach, das Pfund Rindfleisch auf 9. Kr. und das Pfund Schweinenfleisch auf 8. Kr. gesetzet worden, mit dem Anhang, daß denen sowohl wegen Ueberschreikung des Taxes, als Beywiegung untauglicher und Qrdnungs w'cdriger Zugabe, vorhin bestehenden Verboten gemäß, gegen die Ueber- rrettere mit aller Schärfe verfahren werden solle. Franckfurt den u. Jul. »76;.
Recheney - Amt.
AVERTISSEMENT.
Nachdeme Dienstags den -'en rachstkünfftigen MonatS Augusti eine Quantität Wolle ssn ohngesehr Cenrner auf Fürstlicher Renrh Cammer zu Darmstadt öffentlich ausgesteckt