Raths, und Herr Syndious Grimmersem zi t Kestalt bey Ihro König!. Hoheit Audienz ge­habt,. wobey sie von Ihre König!. Hoheiten ausnehmend gnädig angenommen,, und nach geendigter Audienz- zur Mittagstafel gezogen- worden-. Gestern find gedachte Herrn Depu- tirte- sodann wieder nach Frankfurt zurüekge- kehrt.

Frankfurt, vom- 24.. Jan..

Iemehr sich bishero in denen- benachbarten? Gegenden die Seuche'unrer dem Hornvieh ver­breitet, und jeweniger die'bisher dagegen vor-- gekehrte Mittel von sonderlicher Wirkung ge-- wesen,, je mehr Ursache findet man. dasjenige' Hülfsmittet durch die öffentliche Blätter be­kannt zu- machen, welches bisher am be­währtesten befunden,' und in verschiedenem benachbarten Gegenden mit grossem Nutzem gebraucht worden, und blos darinrren be-° stehet, daß man die an dem-Lindenbäumen: wachsende Schwämme zu Pulververbrenntund' sowohl- dem-kranken als. gesundem Vieh, tät­lich sonderlich Morgens unter dem Getränke.' einen Eßlöffel voll emgiebt.

Fortsetzung der König!-. Französtf OrdonnanL- wegen derFranzösisi Infanterie'rc^

Art. il!'. In Ansehung der Regimenter, wel- che Ser Mast nach Inhalt Art. IV besonders- zum Dienste des Seewesens, der Eolonien und Häfen bestimmt,- geniessen dieselbe rm König-- reich s»wol in Kriegs als Friedenszeitem dem im XdiX- Artickel bemelveten Friedens-Dold;; werden steaber in Friedenszeilen in dieEoloniem gese'.ider, geniessen "ie von demTagih-er Ein­schiffung-bis zum T 'g i!) er Wiederkunft nach Frank eich,- die halbe Frkeden^Gage weiter als eine- Z- k.-.e: Geschieht ater solches in K.iegs- zeiren> geniessen Sie für eben die Zeit au sser t>er ordnitli'l en 5?rico^?ci e äud) obbcmelDefcrii halb n Sold als eine Zulage. Eben- so wird es Mk> mit allen- andern- Regimentern gehastet,, wann be Muj? gut finden/ selbige illLolvniem zu s ick n.

Art dir Die R gim.'n^e'', so Ordre zum ksnsch'.ffm erhalten, bekommen auf den Fuß,- wie ihr Sold in den Kolonien reguirr, z Mo­na'e voraus befahlt. Sie' geniessen auch auf Lcnm SGMn ihren freyen Unterhalt, als eine

Gratisication/' ohne daß ihnen auf der Hin- vdee Herreise das geringste dessalls und für ihren: Unterhalt abgekürzt werden könne..

Art. un. Die Lehnung undSold der ersag- ten Regimenter soll aus dem ausserordentliche» Kriegssond, solang; sie im Konigreich sind, ge­nommen werden, und wann sie in die Cvlonien übergehen,, wird der Zuschuß,-den sie über ihren ordentlichen. Sold zu geniessen haben, aus der für den Dienst der Kolonien, errichteten Casss- genommen..

Art..UV.. Wegen Unterhaltung der Wäsche tmd Unterkleider wird es bey- denen gedachtem Regimentern auf eben die Art gehalten, wie Art. d. für die übrige verordnet worden.

Art. dV.. Dre Hauptleute aller Französischem Infanterie- Regimenter sind für das künftige; der Sorgfalt für das Anwerben der Recruten,, überyoben, ausser in dem Fall, wann sie mit Urlaub von ihrem Corps gehen ;; Sr. Majestät- Willens Meynung- ist, daß ihnen die benöthig- te Recruten geliefert, werden- sollen..

Art. tVl. Se: Majeff: verbietemsolchemnach- allem Officiers einige gänzliche Abschiede zu er-> theilen, indem Se^Maji über die Art und Weise,.- wie solche susgefertigt werden sollen,, sich- näher.' erklären werdem

Art. dVH. Se. Maftwerden auch künftig die Regimenter Ihrer Französisi Infanterie mit dem benöthigten Gewehr selbsten versehen lassem Art LVI ! K Das Montur Geld,, oder' die.

von dem Tag ihrer jetzigen neuen Einrichtung; an, (welcher aus dem'von- denrdabty zugegen: fegendem Kriegs-Evmmissaris darüber geführ­ten Prswooll erweislich zu-machen), auszwey? Sols täglich für jedem Sergeanten,, Fourier,' Regimenis Tambour undTambour (mit Ein-- begriff eines-Sols, womit Se- Maj. die Masse: der Tambours zu-vermehren-gutgefunden) und für reden Corpora!, Gefteyten, Grenadier und Musquttier aus- einemi Sols bestehen. Diele Massa wird allezeit ans den vollzähligen Fuß! bezahlt,mnd mir der Löhnung an de^ Regiments' Eaßirer geliefert, welcher solche in seiner Cassa verwatmt. Se. Majestät behalten sich aber die: »rdentl. Derwaltun!' dieserMasse vor, und wer­den mittels derselben zur Kkeiduno ihres gesamo- MFranjößs. Fußvolks Befthlertheilen»