Sl-en Ehren auszuziehen; dochohne aller Ar­tillerie , morgen min. Ühr Nachmittags; doch mit dieser Condition , daß solche; so lange der Krieg dauret, weder direkte oder- indirecte- wider die Kayserl.-König!. Noch Dero Alliir. len, Trouppen dienen sollen den geraden Weg nach Frankfurt ander Oder marschiren,- nm von dannen in den König!. Preußischen Ländernei-nquartiretzu bleiben, wogegen dann alle Officiets ihre Revers geben muffen, und die Specification von allen , so auszichenwer-> den, eingegeben werden, r) Sämmtliche Königs.Wußische Caffen, die Artillerie, Munition, Gewehr, Montirnngs- Stücke, und überhaupt alles, was Königl.Preuf.- jst, soll ohngehindert paßiret werden, und die er­forderliche Vorspann - Wagen, und angeschkrrte ledige Pferde zu Fortbringung dieser Sachenso- wol, als Kranken und Bleßirten herbey geschafft, an den Commandänten abgeliefert,- und unter sicherem Geleit nach Groß. Glogau gebracht wer- den. ^ .

Acutum. Alles, was Sr. Majestät in PreusseN gehörig, es mögen Eassen, Artillerie, und Muninon, Gewehr, Montirungs- Stücke seyn, sollen frey denen benennenden Kayferl.- König!. Commiffarien von dem Hrn. Eomman- danken übergeben werden, z) Alle Städtische und Königl. Offieianten und Bediente, sollen mit ihren Familien und Ef­fecten in ihren Häusern sicher seyn, und ihnen gestattet werden, nach Verlangen mit dem Ih­rigen abzuziehen.

Ad jtinm. AUeOfficianten,sowolKöUigl.Prenßi- sche, als Städtische, bleiben bisaufallerhöchst« Kayserl. König!. Befehl in der Stadt. Sie werden mit ihren Familien und eigenen Effe­cten in ihren Häusern sicher seyn.

4) Die Offieiers-Frauen, deren Familien und Vermögen, so sich hier befinden, ihre Män­ner mögen an- oder abwärts seyn, sollen die Frey- heit für sich und das Ihrige haben, entweder bald mit der Garnison, oder nachhero, wann es ihre Umstände erlauben, ohngehindert abzureiwu, und bis dahin alle Sicherheit und Schul; geniesten. A<Uuim. Denen Offieiers - Frauen bleibet alle Bagage, doch müssen solche längstens in 8. Ta­gen die Stadt räumen; und werden selbe zu ih­ren Männern zu gehen, die Pässe bekommen. 7) Die König!. Archiven und Registraturen sollen in Sicherheit seyn, damit davon nichts abhanden komme.

Ad smm. Alle Archiven und Registraturen mns. (eit dem General-Land - Commissariat von Ih­rer Kayserl. Königl, Majestät, frey und ohne aller Listigkeit cingchandiget werden.

0 Daß der Magistrat der Stadt Breßlau, -bre Stadt und Bürgerschaft mit sämmtlrchen Einwohnern, wie auch die zur Stadt gehörige Dorfschaften bcy dem freyen ungekränkten Re- ligions-Exercitio Aug.Cvnjess. möge gelassen wer* den.

Ad^5UM.Wftd accordiret, vermöge bereits her­ausgegebenen Kayserl. Königl, Allerhöchsten Patents.

7) Daß gedachte Stadt Md Bürgerschaft Mit all-und jeden Einwohnern ohne Ausnahm, was für Slandcs Md Condition sie sind, mit aller Plünderung, BraMfchaPrng, und anbei» thatlichen Handlungen, sie mögen Namen ha­ben, wie sie wollen, verschonet bleiben möge.

Ad /mvm. Die Plünderungen werden aus das

scharfeste verboten seyn, und niemand, ss sich in feinem Haufe ruhig halten wird, ge- kränket werden,

8) Jaff MaMrakns, die Stadt, Bürger­schaft, alle ihre Rechte, Gerechtigkeiten und Privilegia, sowol tu Ecclesiasticis, als auch in Politicis uUd Oeconomicis, ohne Aenderung fernerhin geniessen mögen.

All gvum. Dieses hependitet von Ihrer Kayserl. Königl. Majestät Gnade.

-) Die Quartiers für die einMarschirende Garnison sollen von dem Billet-Amt ordentlich angewiesen,, und von niemand eigenmächtig Quarliet genommen werden , wie dann diejeni­ge Häuser, so bisbero die Einquartiernngs-Fi cy- heit genossen, fernerhin davon erimiret bleiben, Ad Eigenmächtig darf sich niemand ein# logiren. Die Quartier-Freyheit dependiret von Sr. Königl. Hoheit, des eommandiren- den Herzogs Gnade.

10) Das Königliche Palais, und die darin­nen befindliche Meubles, sind in Schutz zu neh­men, und deren Fortbringung zu seiner Zeit zu erlauben.

Ad iormun. Alles, was Sr. Königl. Majestät von Prenssen gehörig, bleibt für Ihre Ma­jestät, der Kayserin Königin, meiner aller« gnädigsten Frauen.

n) Sonsten behalte mir noch vor, nicht ehender, als nach 24. Stunden,?a dato 4. uhr, Nachmittag anznrechnen, ein Thor einzuramnen, und solle noch ein und anderes übrig seyn, bin.

nen gesetzter Zeit solches noch vorzustellen, und in die förmliche Kapitulation einrucken zu kön­nen. Lignat. Breßlau , den 24. Nov.- 1777-

Lestwitz.

Ad 1 rmutn. Das Schweidnitzer-und Ober-Thor muß, nebst der Drücken über die Oder, noch vor Mitternacht denen Kayserl.. Königlichen' Trouppen überliefert werden, dann bleibt der überschickte Major so lange als Geisel all- hier, bis die Eaffitulatio» und Besatzung, de­ren Thoren- erfüllet.,

Signatum Blettcndorf, den 24. Nov. 1777'.

F.Gr. vonNadasiy.

Nachtrag zu der Capitulation.

,) Die zu denen Bataillons gehörige kleine' Feld-Stücke, so in dem erstern Aufsatz vergessen worden, werden Ew.Ercey. mitzunehmei^ gnä­dig accordiren.

A^ iraum. Ist öCCörbilf.

2) Die Freyheit derAugspurg.Conftßions- als auch Neformirten zugethanen Religions-Ver« wandten,werden bey ihrenNeligions-Zreyheitcn, nebst ihren Kirchen-Bedienten, ersuchet,das Exer- eitium Religionis frey beyzubehalten.

Ad rdun.Istschon imvvrhergehendenaccordiret worden.

*) Was den Punkt anbelanget, gegen Ihre K. K. Majestät nicht zndiencn, werden Ew.Ereellenr abzuänoern, selbst gnädigst einsehen,weilen ich oh­ne Verlust meines Kopfs deshalben nicht zu entri- reu im Staude bin.

Ad;tium.Dieweilen der Herr Commandant be­reits die Thore eingeraumet, als ist auch von diesem Punct abgegangen worden, doch muß die Garnison absolute heut um 4. Uhr auszie- hett, dann die K.K. Trouppen einrucken.

4) Für ein Bataillon liegen noch hier in Breß­lau Montirungen, welches Ew. Ercell. gnädigst veraccordiren werden, daß selbige diese ihre Mon« tirungen anziehen und mkt wegnehmen mögen.

Ad 4rum. Auch accorviretfür die Garnison, alle übrige Monticungs-Stücke aber müssen treu­lich übergeben werden.

s)Die Bleßirte und Kranke werden bis zy ihrer Convalescirung in Breßlau verbleiben, und wird ihnen das Tractament und Brod gegeben werden von Sr. Ercell., gegen künftige Bezahlung, als­dann auch der nöthige Transport bis Glogau be­sorget werden. Sreßlav, den 24. Nov. 1777.

Lestwitz.

Ad smm..Die Kranke werden wie die übrige tra-

ctiret werden..

F. Gr von Nadasiy^

Rom, den 16. Nov.

Es hat sich abermals in dem Heil. Collegio ei­ne Vacanz ereignet, indem der Cardinal Millo plötzlich, im 6; sten Jahr seines Alters, Todes verfahren.. Seine Eminenz' waren zu Ca saß in Montferrat gebohren, und- von Sr. noch glorwürdigst regierenden Päbstl. Heiligkeit in der Promotion vom 26. Nov..i77 ; . zum Purpur der Kirche erhoben worden.. Se. Portugiesische Majestät haben in einem an den Pabst erlasse­nen sehr ernsthaften Schreiben sichs zur Gnade ausgebetemsich der vonHof weggeschafften Geist­lichen in keinem Stück anznnehmen, weil siez» diesem Einschluß nicht anders als aus den wich- tigst und- besten Gründen geschritten seyn re. Endlich ist auch der so längst gehoffte Vergleich -wischen dem Heil. Stuhl und der Republic Ve­nedig höchst-erwünscht zu Stand gekommen. Die Republic macht sich Kraft desselben anhei­schig, dasPlaeat, durch welches die ganze Zwi- stigkeit entstanden ist, zu widerrufen, auftuhe» den und zu vernichtigen;. dahingegen der H. Va­ter der Republic die Gewalt zugestanden hat, jährlich von der Secular-fowol als Regular- Geistlichkeit ihres ganzen Staats ein freywilli­ges Gejchenke von r000. Scudi zu fordern.

Stade, den 25. Nov.

Vorgestern kam Prinz Ferdinand vonBrann- fchweig hier an, um das Commando der Obser­vations-Armee zu übernehmen. Den Listen forderten die Generals den Durchzug durch hie­sige Stadt, welchen aber der Magistrat abschlug. Indessen rückt die Armee an, und ist nur noch eine Meile vonBremen, woselbst sich die Ein­wohner einer Bombardirung versehen; weil der Magistrat unsre Trouppen durchaus nicht an­nehmen will. Da sich nun die Franzosen bey Achim, 2.Meilen vonBremen, versammle«; so ist zu vermuthen, daß das Kriegs-Feuer hier vonkneuem wieder ausbrechen werde.

Dresden, den 28. Nov.

Den 2;sten dieses wurde auf Befehl des Kö­nigs in Preuffen, der Graf von Loos; Herr Globig, Präsident vom Consistorio; die Frau Gräfin von Salmour, und P. Hermann, Beicht- Vater derHochsel. Königin, in Verhaft genom­men, und unter der Aufsicht eines Offieiers, eiyes Unter-Dfficiers »nd 4. Soldaten, jeder