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VII.

Man beschuldiget uns des Jndiffemitifmi y oder derGleichgülrigkeitinAnsehung der unterschie­denen Religionen, und daß wir aus allen Seceen in die Brüderschafft willig aufnehmen. ^

Antwort: Der Ungrund dessen, was man hier der Gemeine von Herrnhuch zur Last lö­gen will, auffert sich recht handgreiflich, und <is wird solches bloß von denen gegkaubet, welche die Gemeine zu Herrnhuch niemals gesehen haben. Daferne man unter uns so gleichgültig Ware, und dafür hielte, daß man in allen Religio­nen selig werden könte; so würden die Böhmi­schen und Mährischen Bruder unter den Rö­misch Cacholischen in Mähren geblieben seyn; und so hätte die Gemeine zu Herrnhuch nicht nöthig gehabt, ihre alte Verfassung unter den Evangelisch - Lutherischen zu vertheidigen ; auch würden wir alsdenn in diesem Lande der Muhe überhoben gewesen seyn, uns öffentlich we- gen so vieler verkehrten Urtheile zu verantworten. Damit wir aber eine Erklärung thun, was wir von dem Zustande der Kirche halten, so können wir uns nicht besser ausdrücken, als mit den Worten des Niederländischen Bekännmisses Avt.XXVIL wir glauben und bekennen eine einige Cacholifche oder allgemeine Rirche, wel­che ist eine heilige Versammlung der wahren Christ-Gläubigen, die alle ihre Seligkeit in

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