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Die Lehre von der Rechtfertigung des Sünders vorGOtt soll unter uns nicht lauter seyn. Und man giebt vor, daß wir den Glauben zum Grund der Rechtfertigung setzen. Antwort : Diese Beschuldigung fallt von selb- sten weg, dieweil man solche aus einer gewissen Schrifft, die uns gar nichts angehet, auch nicht einmal in unserer Gemeine bekannt ist , herge­nommen. Wir bekümmern uns auch gar nicht darum , wie gut oder übel diese Schrifft, die wir unser- Tbeils in ihrem Wehrt lassen, ausgeleget fey. Wir thun die Erklärung, daß wir von keinem andern Grunde der gnädigen Rechtfertf- gung, ausser dem blutigen Verdienst des Her> Landes, seinem Gehorsam bis zum Tode am Creutz, und der dardurch erworbenen Erlösung, etwas wissen. Wir sind zwar keines Weges in Abrede, daß der Glaube zur Gerechtigkeit ge­rechnet wird, welches Paulus bezeuget Rom. 4> 5.2^. 24. Gleichwie aber dadurch der Glau­be im geringsten nicht zu einem Grunde der Recht­fertigung von dem Apostel gemacht wird; also hat es auch bey uns nicht diesen Verstand, sondern wir nehmen es in der Apostolischen Meynung, daß der Sünder in und durch den Glauben erkläret wird, die Gerechtigkeit GOt- ees in Christo zu seyn, 2. Cor. 5,21. Fer­ner können von unserer Lauterkeit in der Lehre von der Rechtfertigung, und wie wir UNS lediglich in der Gnade des Heylandes grün­den, sowohl durchgehend- unsere Lieder, als auch