W (16) W
' m.
Die Lehre von der Rechtfertigung des Sünders vorGOtt soll unter uns nicht lauter seyn. Und man giebt vor, daß wir den Glauben zum Grund der Rechtfertigung setzen. Antwort : Diese Beschuldigung fallt von selb- sten weg, dieweil man solche aus einer gewissen Schrifft, die uns gar nichts angehet, auch nicht einmal in unserer Gemeine bekannt ist , hergenommen. Wir bekümmern uns auch gar nicht darum , wie gut oder übel diese Schrifft, die wir unser- Tbeils in ihrem Wehrt lassen, ausgeleget fey. Wir thun die Erklärung, daß wir von keinem andern Grunde der gnädigen Rechtfertf- gung, ausser dem blutigen Verdienst des Her> Landes, seinem Gehorsam bis zum Tode am Creutz, und der dardurch erworbenen Erlösung, etwas wissen. Wir sind zwar keines Weges in Abrede, daß der Glaube zur Gerechtigkeit gerechnet wird, welches Paulus bezeuget Rom. 4> 5.2^. 24. Gleichwie aber dadurch der Glaube im geringsten nicht zu einem Grunde der Rechtfertigung von dem Apostel gemacht wird; also hat es auch bey uns nicht diesen Verstand, sondern wir nehmen es in der Apostolischen Meynung, daß der Sünder in und durch den Glauben erkläret wird, die Gerechtigkeit GOt- ees in Christo zu seyn, 2. Cor. 5,21. Ferner können von unserer Lauterkeit in der Lehre von der Rechtfertigung, und wie wir UNS lediglich in der Gnade des Heylandes gründen, sowohl durchgehend- unsere Lieder, als auch