Ätz ( 48 ) Sk
rung vertragen tönten, kein Anstoß gegeben würde. .
z.) Die Ohren-Beicht tönte in eine allgemeine Beicht, derer, die zum Nachtmahl gehen wolten , verändert werden: Doch so, daß es einem jeden ftey stehen müste, auch seine Beicht einem Geistlichen insbesondere zu thun,wenn ihn die Umstände und Angelegenheiten seines Gewissens darzu nöthigen; dann in solchen Fällen hat diePrivat-Beicht einen grossen Nutzem
4. ) Mit der Firmung , letzten Oeh- lung, Einweyhung der Priester, Einsegnung der Ehe, Feyrung der Fest-Tage und dergleichen, hätte man sich, so viel möglich, nach denen Gebrauchen der ersten Kirchen zu richten.
5. ) Wohleingerichtete Clöster und dommunikäten, tönten bleiben, wo sie sind; doch müste überhaupt im geistlichen Stand eine starcke Reformation vorge, nommen, auch diejenigen Clöster, die weder zur Erbauung dienen, noch dem gemei- nenWesen einigenNutzen schaffen,gar eingezogen werden. Hierbey hätte man vornehmlich auf eine gute Erziehung der Jugend , und auf die Verpflegung armer Waysen und nothdürfftiger, preßhaffter, oder alt abgelebter Leute rc. zu sehen.
6. ) Bilder und Andachts-Gemahl- de, so fern sie nicht zu seltsamen unrichtigen Begriffen in derReligion Anlaß geben, mögrenzugelaffen werden. 7.) Die