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rung vertragen tönten, kein Anstoß gege­ben würde. .

z.) Die Ohren-Beicht tönte in eine allgemeine Beicht, derer, die zum Nacht­mahl gehen wolten , verändert werden: Doch so, daß es einem jeden ftey stehen müste, auch seine Beicht einem Geistlichen insbesondere zu thun,wenn ihn die Umstän­de und Angelegenheiten seines Gewissens darzu nöthigen; dann in solchen Fällen hat diePrivat-Beicht einen grossen Nutzem

4. ) Mit der Firmung , letzten Oeh- lung, Einweyhung der Priester, Einseg­nung der Ehe, Feyrung der Fest-Tage und dergleichen, hätte man sich, so viel möglich, nach denen Gebrauchen der er­sten Kirchen zu richten.

5. ) Wohleingerichtete Clöster und dommunikäten, tönten bleiben, wo sie sind; doch müste überhaupt im geistlichen Stand eine starcke Reformation vorge, nommen, auch diejenigen Clöster, die we­der zur Erbauung dienen, noch dem gemei- nenWesen einigenNutzen schaffen,gar ein­gezogen werden. Hierbey hätte man vor­nehmlich auf eine gute Erziehung der Ju­gend , und auf die Verpflegung armer Waysen und nothdürfftiger, preßhaffter, oder alt abgelebter Leute rc. zu sehen.

6. ) Bilder und Andachts-Gemahl- de, so fern sie nicht zu seltsamen unrichti­gen Begriffen in derReligion Anlaß geben, mögrenzugelaffen werden. 7.) Die