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- , Jve ift ein Mder Territorium, zu behöriM Bestrafung, weilen die Franckfurtifthe Lrimina! -Juftiz so schlecht bestellet, zu dringen grwachttt,
Vl6. \i%\ a. Sc is8.
nicht den mindesten Schein einer rechtmäßigen Entschuldigung hak, angesehen der Herr Beklagte, wenn er sich rem und sicher gewußt, die Klage getrost Hakte erwarten, und wenn hierauf die Juftiz ab inciyto Magiftratu nicht unpartheyisch aäminiliriret worden wäre, allezeit noch Ällerhöchstcr Orten, wie er würklich nachhero gethan, seine Gravamina dargegen anbringen können ^ ci.) daß eben dahero der ganze Vorgang in Oberrode, woselbst der Herr Beklagte die Agricoia, theils mit Gewalt, nach Offenbach bringen lassen wo llen, welches der hierzu
gebrauchte Notarius Triebert selbst Md j 8.1 fol. 97 . b. bezeuget, den
Herru Beklagten nur noch mehr verdächtig machet, und lauter böst Absichten verräthet; e) daß selbst des Herrn Beklagten Laquais,
Johann Henrich Graste, in seiner Aussage Mb j l 54^ verschiedene
von der Agricoia angegebenc Umstande atwstiret, nemlich, daßan dem Lag, da das Sruprum geschehen seyn s)ll,
» wie er den Tisch aufgehoben, sein Herr zu ihm „ gesprochen, er könne nun schlafen gehen, und er « darauf gesaget, jetzo käme er einmal frühe schla« fen rc.
Asm,
daß er etliche Lage nach selbigem Abend m der Agricoia: SchlafKammer etwas habe rufen hören, » worüber er aufgewachet, und habe ihn bedünket, „ daß jemand ruffe: Hört niemand droben ? wor- » über er fteyiich erschrocken, und habenichtgetrauet » herunter zu gehen rc.
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« daß er den folgenden Morgen die Agricoia befra- *> get, ob sie etwa» geruffen? sie^ hätte ihn aber „ ausgelacht, undgesprochen: es mußteihm getrau- „ met haben; als er aber solches selbst vor keinen » Traum gehalten, und also seine Frage etliche mal wiederholet, habe sie ihm also geantwortet: Ihr „ styd rechte Flegel, ihr liesset einen wohl umbrm- ss gen, und kommet einem nicht zu Hülffe ac.
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