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des Hr ?ro6uÄl Mund gehöret, daß Er IhrVorschläge gethan, wann fieJhnloßgeben wolte, nem- lieh entweder/ ob sie ein Stück Geld vor Ihren Abstand nehmen wolte/ oder ob sie einen Kerl/ dm Er geben wolte/ Heyrathen mögte/ oder ob sie gegen Abfindung/ sich 10. Meil Weges von hier wegbege- bm wolte/ auch anbeyIhr einen Sieben-Kopffsstuck Thaler gegeben, . - . ,

solle alle Umstande sagen, die Er Zeuge gesehen und gehöret habe.

DenomiaatioTeftium cumDkeftorio.

Teft. i. Des altern Hrn. Bürgermeisters von l^errnerr Lrcellen- Are. i. 2. Teft. 2. Der Schreiber BredekaW ad Art. 3. 4.

Teft. 5. Der Bediente Henrich OlLftsd An. 3.4.

Teft. 4. Lenjsmin Zeifs ad Art. 6. & 7.

Teft. 5. Wagnerin ad Art. f.

Articuli additionales.

Art. 8.

Wahr, daß der NotariusTriberc auf Ordre des Hk- Produöi anr Gambstag als den 29ten Juiii zu Oberrode in desKrebßen Wirthshauß sich eingefunden, und seinen Schwiegen-Vatter den Kutscher Gchudt bey sich gehabt mit einer Kutsche? Darauf auch die dahin beschiedene Producemiu sich daselbst eingefunden.

Art. 9.

Wahr, daß ttorariar Tribert auch Geld, so Er von dem Hrn. Senckenberg dazu erhalten, bey sich mitgebracht, um alle Auslagen im Wirthshauß sowohl-als drey Kerl,so Er bey sich geföhret , damit zu bezahlen, anbey die Agricola welche von dem Produöto schwanger, damit abzuspeisen , und sodann in der gedachten Kutsche weAbringen zu lassen.

NB. Hiebey wäre Teftis auf seinen theuren Eyd zu fragen, wohin die Producentin gebracht werden sollen, und was Er Nocarius Tribert eigentlich von Hr. Senckenberg in der Sache vor Ordre gehabt?

Art. 10.

Wahr, daß NotariusTribert der Producentin Agricola, welcher wegen Er hinaus geschickt wor­den, auf Ordre des Hr. Produ&i proponiren mäßen, daß sie nicht mehr in die Stadt Franckfurt kommen, sondern entweder nacher Hanau, Mayntz oder anders wohin sich begeben, und daselbst bleiben mußte, sonst wäre die Sache nichts, nemlich der mit Ihr vorgehabte Vergleich.

Wahr, daß der Kutscher Schuvr Die Producentin heißen in die Kutsche steigen, und dabey 3. dazu bestellte Kerl sich Derselben bemächtigen wollen ?

An. 1 1 .

Wahr, daß diese 3. Kerl auf Geheiß des Hr. Senckenbergs dazu bestellt gewesen ?

Art. > 3.

Wahr aber, daß die Producentin Agricola gekrischen, und des Hrn. Krebßen Hülffe impiori. ret, worauf auch der dasige Schultheiß dazu gekommen.

Läoneamr Zeuge solle alle Umstanden bekennen.

Art. 14.

Wahr, daß-alsdie Producentin sich nicht wollen zwingen-und in dieKutsche fortschleppen laßen es in die Stadt berichtet worden, und darauf-als Hr. Senckenberg solches erfahren, Derselbe in aller Rage selbst gekommen-und die Producentin beym Arm hinaus schleppen wollen, als aber sie Ihm refifti- ktt, derbe Ohrfeigen mit der Faust gegeben.

Solle sagen, was Ihme weiter in der Sach bekannt.

Denominatio Teftium ulterior cum Dire&orio.

Teft. 6. Der Schultheiß zu Oberrode ad An. 13. 14.

Teft. 7. DerWirth Krebs daselbst ad An. 8 9. ia u. n. 13. & 14.

Teft. 8. ©CE Notanus Tribert fimiliter ad 8- U5gue 14. inclufive.

Teft. 9. Die GiegfriediN welche Producentin mit sich genommen hatte ad An. z. usgue 14.

inclufive,

Nro. 7.

Articuli probatoriales additionales.

Art. i) Wahr, daß den Tag vor dem 27. Jan 1747. ein altes Weib in desHrn. Senckenbergs desRaths Hauß kommen und Ihme einen Brief gebracht.

An. r) Wahr, daß des andern Abends ein wohlgekleidetesWeibsbild in dasHauß kommen, und mitHrn. Senckenberg zu Nacht gespeiset.

An. 3)