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Requifidon oder doch Vorbewusi, einige deßen A<äa oder ptorocolla, einseits und eigenmächtig von dan­nen mit sich weg-und nacherHauß zu nehmen, weniger Dieselbe

z) entweder-wieEr cic. loc. gedencket, selbst gbzuschreiben, oder auch durch jemand anders abschrer- ben zu lassen, noch weniger aber

, . 4 ) sich damit gar inpropriaCauß einigen Gebrauchzu machen, ohne wegen dieses letztem Errett be- horrg angefragt-und dazu die besondere Obrigkeitl. Erlaubnüß der Ordnung nach, erhallen zu haben. Sodann Hat der Hr. Senckenberg «,

>) gegen mich den Bürgermeister hloors, sich anfänglich so münd-als auch Hernachmals iuxc a

[II.J b. Protoc. schrifftlich verlauten lassen, es höherer Orten zu relenriren, daß das Officium Exarnina. rorium nicht in allen Sachen krorocoilum führete, und besonders in der Eingangs erwehnten keines ge­pflogen habere. Wie reimht sich demnach

6) dieses mit der von Ihme anjetzo erst behauptet werden wollenden Exiftenz eines Ori­

ginals seinehzuvor mitangeregten Beylagen tubblro. 1. die auch nur ex liaÄenus addu^is pro non ente xaffiren muss Wenn zumahken

7) manin spccie weiterbed'enckt, daß iadi&fs praerenllr Protocollis de 21.21. rz. 24. & 25, Febr. prjet. mit vermeldeter Vorfälle kaum so vieleMinuten oder 5 -conden gebraucht haben, als gantze lang- wührige Moxgen- 5 eKon^n und wohl 2. bis z. ständige Hcmdlungen-auch eben so unglaubbahr weit- schweisige^rorocolla darinnen anzutreffen sind; Allermassen man sich

8) eines mchrern nicht in dieser gantzen Sache zu erinnern vermag, als daß der Hr. Senckenberg in demAnfang des verwichenenMertz-Monaths,mittelst eines Billets begehret, den Bruder seiner Köchin, einen Barbierer Gesellen, Nahmens Agncoia.um weilen Derselbe den jungen Burgmann Abends auf der Straße attaquird haben solle, in dem Armen-Hause so. Prügel geben zu laßen rc. Und daß Ec zu dem Ende und zu Bestreitung deren dazu erforderlichen Kosten 10. fl. mitgesendet rc. Jnaleichem, daß den 2teN oder zten Tag hernach, die SenckenbergischeKöchin bey Amt erschienen, und um^die.Loß- laßung ihres Bruders gebeten, solche auch in so fern erlanget hat, daß dieser Ihr arreffirter Bruder, so fort nach dem Mayntzer Marcktschiff gebracht werden solle; Nachdeme man Ihr den Rath gegeben, sich hierum auch bey ihrem Hrn. behörig zu melden; Den Hrn. Senckenberg selbsten aber wissen lassen, daß dessen Tage vorher schriftlich anverlangte Straffe, dem Bruderseiner Köchin, so. Prügel im Armen- Hauß geben zu lassen, dem Ambt darum allzubedencklich und seltsam Vorkommen, weilen ersagter Mensch ein Chnurgus, noch nicht abgehöret worden, bereits r.Tage in Verhasst gewesen, und gleich von Dem­selben nicht die geringste Verwunderung geschehen seye; So viel aber die mit anbegehrte 'Sicherheit gegen Denselben betreffe, man Ihn von der Hauptwache so fort in das Mayntzer Marcktschiff (weilen Er doch nacher Mayntzgewolt) schaffet! lassen wolle. Ob nun schon das Ambt nicht gewußt, auch zur Zeit noch nicht weis, daß diese Agncoia ihren Hrn. nm dies«- ihv Vroversvoßlaßung, seidigen Morgen mit ersucht habe oder nicht, so ist jedoch mehr beregtem Examinatotio genug, daß Hr. Senckenberg mit sotbanem Vorschlag gantzlich zufrieden gewesen, und sich davor bedanckt, anbey die vorerwehnte 10. fl. bis aufein sehr weniges, welches zu des arreffirten CofFre Transport nach dem Schiff erogirt worden, zurück genom­men rc. Welches dennoch die eigentliche Ursache gewesen, warum in dieser kaum einer Stunde ange- dauertemalsvielmehr mit dessen Approbation innerhalb derselben gantzlich abgethanen Sache, kein Pro. tocdl geführet worden; Nachdeme zumahl der eigentliche beleidigte Theil nie geklagt, als lediglich mehr .ersagter Hr. Senckenberg Dieselbe denunciiret hat. Da nun auch dieser an sich geringen Sachen wegen in dem Sten Monath bis daher, ein tiefes Stillschweigen gewesen, so siehet man nicht, wie der Sencken­berg anjetzo erst eine solche erschröckliche Strafe, wie in seiner venunciariqn vom i2ten Auguft. praet. des mehreren enthalten, ausgeübet zu haben, noch verlangen kan: Als die mit der anfänglich begehrten Prügelung-und der von ihm nachher völlig gut geheißenen Fortschaffung des Agricola, wie Himmel und Erde ditcrepiret, und die dem begangenen AZticolaischen Verbrechen so wenig gemäß ist, als noch viel- wenigerEk an Dieselbe weiter gedacht haben würde, wenn nicht indessen vor in circa bis 6 . Wochen die Sache zwischen Ihme und offerwehnter seiner Köchin vorgefallen wäre.

Wie nun hieraus allfchon zur Gnüge erhellet, daß der quM. bl. i. der Senckenbergischen venunciation vom i qten Augolt nup. quoad externa nicht weit her seyn müsse. Also ist auch dessen inner­licher Jnnhalt an sich grund falsch, und handgreiflich erdichtet, da eines theils nach dem [ 9-3 krotocoli, der in mehrbesagtem dlro l. der Senckenbergischen Oenunciation vom 14. nup. benahmte jun­ge Burgmann, Jnnhalts ftmer befchwohrrren vepolirion Fol. 90. ?r. feq. item [l 7 *l so wenig als der zugleich mit nominirke Agricola j'emahlen zusammen auf Löbl. Officio Examinatotio erschienen, viel­weniger einander entgegen gestellet-und noch weit weniger , wie zwar offt beregter blms i. pag. 10. ebenfalls gedencket, beerdiget worden, noch auch von offterwehntem Examinatotio Officio in pnetenia for­ma jemahlen beeidiget werden kan, tveilen-so viel indpecie die Burgmannische in diÄo prLtenFo blro. I. mit angegebene Beeidigung, auf die am 21. Febr.pm. beschehen seyn sollende Klage betrifft, der jun­ge Burgmann dieselbe mit der Fol. Protoc. 91. angefügten Erweiterung. Daß alles falsch seye-und der Hofrath sich gewaltig irren müße, nicht nur völlig nsg-ret- sondern auch den atreffirten Agricola über­haupt, weder bey dem Amt noch der Burgermeisterlichen Audienz jemahlen gesehen, vielweniger mir Demselben dastlbst conFrontiret worden seyn will; Wie dann auch die in di&o Nro. 1. mit angegebene dieses jungen Burgmanns Beeydigung, an sich desto unglaubhaffter ist, da das Officium Examinatori- um Jnnhalts der Anlage Fub %uoO. selbiger Zeit nicht emmahl 8effion gehalten, als vielmehr dessen

beede