ihrer Republik zu ziehen; er Win sich «her keiner dieser Sache viel annehmen, und weiß man, daß insonderheit der französische Hof dein dortigen Venetianischen Gesandten aufeine» folchenArttrag mit kurzen Werten hat verstehen gegeben: Der allcrchristüchste König würde gern sehen, daß die Republik Venedig mit JhroPäbstl. Heiligkeit und der Kayserin sich aus eine solche Art betrage» mög» te, daß sie nicht nötbig haben müste, andere Hose «m die Vermittlung anzuruffen.

Lyon, den ro.Nsvembr.

Man hat hier die frölicheZeitung ans Brest er­halten, daß daselbst ein Französisches Königliches Schiff, aus Osten kommend, ^7. grosse Pallen ro­her Seide mitgebracht habe, welcheauf Rechnung derKöniglichen Commiffarien beschrieben worden, man erwartetdiesekbe hiertäglich.

. Lübeck, den 20. Rovembr.

Aus einigen particulier Coppenhagener Briefen Mllerhellen, wie, nachdem die Königl. Dänische Asiatischebesonders dieSegel nach rer Linie aufzu- . ziehen gewohnte Compagnie in umständliche Er­fahrung ziehen müssen, wasgestalt die Schwedisch zu Gothenburg sowohl als auch m andern dortigen Havra etablirt fegende Directeurs von sothanem entferntenprofitablen Handel inkeine Weise rntter- lieffen, die äußerste zur beständige,: Etablirnng in Ost-Indien erforderliche Veranstaltungen aus ei- nerindenenChinesischen Gewässern sttuirten In­sul vorkehren zu lassen; als hätten demnach auch die DanischeJntereffenten von eben sothanem Com­merce nicht unterlassen mögen, die Veranstaltun- . gen dahin zu verfügen , daß, da nunmchro oder diepaßirte Jahre über dem Chinesischen Reichean« grantzende Insul Trauquebar und die darauf be­findlichen Wilden gröstentheils zum christlichen Glauben bekehret, anzutreffen stünden, die Fahrt nach der Linie solchergestalt in Stand zu setzen, daß besonders auch über die Schweden die Holländer nicht rapable seyn dürsten, sich solchergestalt in puncto Oppositiouis hervor zu thun. Wie man sonst bkym König!. Hofe zn Coppenhagen verge­wissertwerden wolte, so sollen sichJhro Majestät die regierende Königin abermahis würcklich ge­segneten Leibes befinden.

Hannover, den ro.Nov.

Nach Sr. Königlichen Majestät wieder Abreise ' vonhier, bestehen die jetzigen Lustbarkeiten darum: daß im Schloß wöchentlich einmal Französische Co- mödie gespielet wird, und zweymal Concert und Assembler ist. Nach dem Nenen-Iahr werden die Redsuten in dem hiesigen Rathhause ihren Anlang

nehmen, und sodann bis Fastnacht tzauren. Zu Zell wnd man auch dergleichen wöchentlich habe». Von auswärtigen Gesandten befinden sich nur noch allhier, der Römisch Kayserliche,derReichs-Hof« Rath,Herr von Vorster, und der König!. Polni­sche, der Herr Graf von Flemming. Letzterer er- wartetdie Zurückkunfft des nach Dreßden wieder abgeschickten Eouriers mit Verlangen, sowohl we­gen der dahin übersandten wichtigen Depechen,alS auch eine nicht noch schlimmere Witterung zu sei­ner Reise nach London abzuwarten. Von Stade hatma» vorgestern vernommen, daß der General- Lieutenant von Klinckowström am -6. dieses allda verstorben sey. Man ist vcrmuthen gewesen, daß Se. Majestät vor Dero Abreise einen Gesandten an Römisch-Kayserlichen Hofe wieder ernennen würden, allein es ist solches »och nicht geschehen.

Ei» andersaus Hannover, den 20. Nov. AmSonntag reifete derChur-BayerischeMinister am Englischen Hose, Herr Baron von Haslang, von hier über Calais nach London zurück. Man hatseitderAbreisedesKönigszwey Edikte bekannt gemacht, wovon das eine und das andere den Nu­tzen der Unterthaneü zum Gegenstand hat. Er» steres betrifft die Erhaltung der Baumschule der bereits gepflantztenEichen, und bestehlet, daß die­jenigen, weiche überdie Waldungen gesetzt sind, überall, wo sie es für dienlich erachten, neue an­legensollen , also unv dergestalt, daß ein jedwedes Amt, vergleichen auf eines andern Gebiet oder De» penden; zu thun, nicht berechtiget seyn soll. Sel­biges Edikt enthält eine scharffe Straffe wider alle und jede, die sich unterstehen , dergleichen Baum­schulen unterdem Vorwand, daßsteaufihremBv- den angeleget werden, zu Grunde zu richten, in welchem Fall der Weg Rechtens erlaubet ist. Zu diesem Edikt hat neuerlicher Zeit der übele Streit zwischen einigen unserer Bürger und den Bauern von Gotteshauß Anlaß gegeben. Das andere schafft den Pacht des Tobacks in dem Herzogthmn Lüneburg Jahre nach einander ab, ncmlich vom Anfang des - 7 s - sten Jahres. DieTobacksschmau- cher freuen sich um so mehr darüber , als sie nicht mehr nöthig haben, ihren roback aus den privile- girtenFabriquen zu nehmen, der manchmal sehr schlechtwar. Was dieser Pacht eingebracht, wird durch ein Kopfgeld von 4. guten Groschen ersetzet werden, welches alle Leute von 14. J ahren an und drüber, jährlich bezahlen sollen, wobey der Adel unddie, welchemitrauchen, nicht ausgenommen sind. Man will sagen, daß der Herr von Fee»- chapel, welcher den Herrn von Schwiegelo im Zwe».