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Fonds der Wittwenkasse und dessen Ver­mehrung.

§. 2 .

Der Fonds der Wittwenkasse, welcher gegenwärtig in einem Capital von fl. 14,000 besteht, wird außerdem gebildet und resp. vermehrt:

1) durch die Zinsen desselben,

2) durch die jährlichen Beiträge der Mitglieder der Wittwenkasse,

3) durch die Einstandsgebühr der neu eintretenden Mitglieder, so wie endlich

4) durch die der Wittwenkasse zugewendet werden­den Schenkungen, Legate oder Erbschaften.

Verwaltung der Wittwenkasse.

8. 3.

Zur Leitung ihrer Geschäfte wählen die Mitglieder durch Stimmenmehrheit einen Ausschuß von fünf Vor­stehern, welche insbesondere wieder zur Kasseführung zwei aus ihrer Mitte ernennen. Die Dauer der Functionen des Ausschusses ist auf drei Jahre bestimmt.

8. 4.

Alljährlich am 1. Mai versammeln sich die Mitglie­der der Gesellschaft zu einer Generalversammlung, theils