En gen (Seekreis, Baden), 20. Mai 1844.
P. P.
Der Unterzeichnete, zur Zeit des Gutenbergfeftes im Jahr 1840 als Faktor in der Offizin des Herrn Benjamin Krebs in Frankfurt beschäftigt, erlaubt sich, in Bezug auf die damals wegen des Druckes des Feft-Albums zwischen Herrn Krebs und der Albums-Commission entstandene Differenz, welche ohnlängft prozessualisch beendigt wurde, einige Erläuterungen nachträglich zur Kenntniß der Betheiligten zu bringen. Die Veranlassung dazu gab die Durchlesung der mir von Herrn Krebs kürzlich übersendeten Prozeßakten.
Der Prozeß ist entschieden, und ich bin nicht gesonnen, die erfolgte richterliche Entscheidung zu kritisiren. Nur in Bezug auf einige von den Gegnern des Herrn Krebs in den Akten aufgestellte Behauptungen, welche geeignet seyn könnten, bei den der näheren Verhältnisse nicht ganz kundigen Herren ein über den persönlichen Charakter des Herrn Krebs vielleicht ungünstiges Urtheil zu veranlassen, finde ich mich gedrungen, oben erwähnte Erläuterungen zu geben. Ich fühle mich dazu um so mehr verpflichtet, als ich in meiner damaligen Stellung von dem Ungrunde jener Behauptungen vollkommen unterrichtet seyn mußte, und noch hauptsächlich darum, weil durch ein Versehen von meiner Seite der Hauptklagepunkt leider veranlaßt wurde.
Von der Albums-Commission wird Herrn Krebs unter Anderm vorgeworfen, er habe den Nichtabsatz aller Exemplare des Gedenkbuches resp. den hiedurch entstandenen Schaden verursacht:
a) weil das Gedenkbuch zu spät fertig geworden sey, und
b) weil er einen Bogen, worin der Censor einige Stellen gestrichen hatte, und welcher Bogen aus Versehen von meiner Seite in der Eile des letzten Augenblicks gedruckt worden war, aus den gehefteten Exemplaren ausgeschnitten habe.
Ad a. muß ich die seiner Zeit von Herrn Krebs hierauf gegebene Erklärung bestätigen, daß nämlich ein kleiner Theil des Manuscriptes kaum vier Wochen vor dem Feste, das Uebrige theilweise später, und der Schluß erst in den letzten Tagen in die Druckerei geliefert wurde. Jeder Sachkundige wird zugestehen, daß in so kurzer Zeit ein Werk wie das Gedenkbuch, welches in seiner typographischen Ausstattung allen Anforderungen der Zeit entsprechen sollte, nur mit Aufbietung bedeutender Mittel noch gefertigt werden konnte. Ich bin überzeugt, ohne jedoch mit dieser Behauptung Jemanden zu nahe treten zu wollen, daß bei weitem die meisten Offizinen Frankfurts den Druck des Gedenkbuchs in so kurzer Zeit nicht hätten übernehmen können. Eine Vertheilung des Druckes aber in mehrere Offizinen war bei den gemachten Anforderungen an die typographische Schönheit desselben nicht thunlich.
Wenn nun das Gedenkbuch trotz der äußerst kurzen Frist dennoch rechtzeitig geliefert wurde — (denn am Vorabend des Festes war die für den ersten Bedarf vollkommen genügende Anzahl von 500 Exemplaren zum Ausgeben bereit) — so war dieses nur durch Aufbietung und außergewöhnliche Vermehrung aller Arbeiter und des erforderlichen Materials, namentlich durch eigends für diesen Zweck angeschaffte neue Pressen, und durch Benützung eines gerade in der Gießerei vorhandenen, von einer auswärtigen Offizin bestellten und zum Absenden bereiten bedeutenden Quantums neuer Lettern möglich geworden.
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