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1046 GöLLmgifche gel. Anzeigen
gefühls gegeben; weil dergleichen bey neuen ?luf- lagen, wie leider so oft geschieht, wieder aufgekratzte Platten ein Buch, statt es zu zieren, nur verunstalten helfen. Da übrigens sich nicht daran denken laßt, bey Anzeige eines Wecks dieser Act ins Einzelne zu gehen, so muß man sich auf das Zeugniß beschranken, daß wer sich belehren will, was die Vorsteher des Gemeinwesens zu Genf dritthalbhundert Jahre hindurch über Sitten, Pokicey, Kirchensachen, Handel, Abgaben, VertheidigungS- und Erziehungsanstalten, Armenpflege, auswärtigen Dienst und andre Verhältnisse rc. in ihren Sitzungen zur Sprache gebracht, eine Menge Andeutungen finden wird, die oft genug zum Nachdenken reißen, und für das sie umgebende, mitunter vielleicht gar zu Kleinliche schadlos halten werden.
Eine, größer» Spielraums wegen, ohne Zweifel noch günstigereBewandniß hat es mit dem z w e y te n oben angezeigten Werke. Hier werden nicht weniger als^oaus denArchiven der 4 ehemahls sogenannten guten Städte, Moudon, Pverdon, Morges undNyon des Pays de Vaud gezogne Urkunden mitgetheilt (den vormahligen Bischofssitz Lausanne betreffende sind bereits anderwärts abgedruckt) die insgesammtauf Geschichte und Verfassung des anmuthigen Ländchens Bezug haben. Zwar hatte solches ein paar Dutzend Jahre vor 1293 schon Landstände, und mithin auch Theil an derGeseßgebung; ältereBelege hierzu, wollten sich jedoch nicht mehr auffindcn lassen; bis zum Jahr 1760aber nur erstrecken die Mittheilungendes Herausgebers sich deshalb, weil er noch eine Menge Leute am Leben vermuthen mußte, die zu der seit 20 Jahren erfolgten Deräuderung derDinge mitgewirkt; er selbst aber damahlS noch viel zu jung gewesen, um als Augenzeuge irgend ein Urtheil sich anmaßen zu dürfen. Miteben so löblicherZuruckhaltung geht auch der umständliche Vorbericht zu Werk; worin genau «»gezeigt wird, was in der Sammlung zu suchen, und
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