Durch chemische Zerlegung hat man nichts besonders, was sie von anderem Zellstoffe unterschiede, herausgebracht.
Eigentliche Bänder.
§. 2 .
Im eigentlichen, strengern Verstände,begreift man unter dem Namen Band, nur diejenige sehnige Zu- rüstung, durch welche die überknorpelten Gelenkflächen der Knochen oder sonstige Knorpel an einander gehalten werden, oder sehnige Häute und Streifen, oder Striemen, welche Knochen oder Knorpel, auch ausser den Gelenken, zusammenhalten; oder sehnige Binden,'Scheiden, Ringe und Brücken, durch welche die Sehnen der Muskeln in ihrer Lage erhalten und eingeschränkt werden; oder Sehnenbündel, welche weiche Theile zusammenhalten, z. B. das Band der Augenlieder. 1
Uneigentliche Bänder.
§. 3 .
Uneigentlicher nennt man Bänder diejenigen Häute, mittelst welcher weichere Theile, z. B. die
i) We it brecht will S- 7- diese Sehnenhaut nicht zu den Bändern gerechnet wissen, weil sie durch Verbindung mit den Augenliedern einen dicken Körper bilde, der den Namen und Nutzen eines Bandes verlöre, welches ich nicht so finde.