3 GI

§. 268.

Durch die Scheidewand, welche vom ganzen senkrechten Blatte des Riechbeincs, dem ganzen Schei­debeine, dem Kamme des Stirnbeines, dem Kamme der Nasenbeine, dem Schnabel des Riechbeines und den Kämmen der Oberkiefer und der Gaumenbeine gebildet wird, werden sie in die rechte und linke Höhle geschieden.

Da gewöhnlich diese Scheidewand nicht senkrecht steht, sondern anfdie eine oder andere Seite hinweicht, so wird dadurch die eine Nasehöhle um so viel enger, als die andere weiter.

tz. 269.

Die vordere Mündung oder der von den Nasen­beinen und Oberkiefern gebildete Eingang ist, in Ansehung des Knochenbaues, gemeinschaftlich und herzförmig, hat vorwärts einen scharf auslaufenden Rand, der untere in eine mittlere, unterwärts ge- krümte Spitze vorspringt.

§. 270.

Die hintere Mündung oder der von den unteren Flügeln des Grundbeines, dem Gaumenbeine und S cheidebeine gebildete Ausgang ist nicht gemeiyschaft- lich, sondern für jede Nasenhöhle besonders, mehr hoch als breit, oval, und oben gerade, unten rundlich, und schräg von hinten nach vorne gerichtet.