Wiederherstellung beschädigter Knochen P

§. 45.

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Fehlt ein Knochenstück dem neugebornen/Kinde, fix -t

ss-Mmts brsweilen mit den Jahren ßch^eitWfindes?.

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yO-J: Wird ein Stück von einem Schedelknochen los gehauen, so, dass es mit seine^Beinhaut bedeckt bleibf

-^und nur noch etwas/cMhangt, so klebt es, Wenns am besten geht, mit dem vorigen durch die plastische Lymphe wieder zusammen, und die Beinhaut wird st'gänzt.

Allemal aber werden die scharfen oder schneiden­den Ränder eines solchen Stücks durch den Andrang von Feuchtigkeiten erweicht, durch die Wirkung der Saugadern abgerundet ", und zugleich durch neuer- zeugte, dem übrigen Knochen am Ende völlig

gleiche

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6) Ich schildere hier alles nach meinen eigenen Beobachtun­gen an Menschen.

7) 6 e h 1 e r Programma de denddoue tertia, Lips. 1786. pag. V.Bey einem Mädchen fand sich der bep der Geburt fehlende knöcherne Gaumen allmahlig ein."

8) Diese meine Bemerkung, daß die scharfen Ränder gebrochener Knochen durch die Wirkung der Saugadern weggeschast werden/ bestattigt auch Brugmannö^in

van Maanen Diss, de Absorbfione solidorun^r p. /

49- p. 92/ j 7 -/ -7 f--'-'f > ~S V&*-

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