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S. Th, V. $OEMMERRL\G,

die Erzeugung einer knorpeligen, bald nachher sich in Kno­chen umwandelnden Masse, welche man Callus nennt 63 ).

Diese Granulationen oder Fleischwärzchen lassen sich, meines Erachtens, analogisch mit dem Baue und der Verrich­tung des Mutterkuchens während der Schwangerschaft -ver­gleichen.

Die beschriebenen Fleischwärzchen, welche auf den ge- gcneinanderliegenden oder nahe aneinanderliegenden Oberflä­chen der, mit plastischer Lymphe umschlossenen, gebrochenen Knochenstücke, hervorsprossen, vermehren und vergrössern sich, wie gesagt, nach und nach, bis sie sich berühren und ihre Blutgefässe zusammenmündend sich vereinigen, wie ich ebenfalls durch glücklich eingesprüzte mikroskopische Präpa­rate darzuthun vermag.

Bemerkenswerth, aber nicht bekannt genug scheint es, dass die Blutgefässe, Arterien nämlich sowohl als Venen, de­nen diese Fleischwärzchen zunächst ihre Bildung verdanken, während sie zu diesem Heilungsprocesse dienen, nicht erwei­tert oder vergrössert, sondern ihren gewöhnlichen Caliber be­haltend erscheinen. Prochaskas 6 4) interessante Einspri­tzungen, welche zuerst auf die Kenntniss dieses Umstandes * leiteten, verdienten noch ferner wiederhohlt und vermannig­facht zu werden.

65 ) Propultulant ab omni am bi tu 3 tum ex ipso osse, tum ex periosteo interno et ex - terno vasa multa sanguifera 3 a quibus contextus cellulosus 3 vivus 3 granularis 3 sen - silis a nervis, et arterias micanies monstransj formatur 3 qui vel in totum vel pro parte juncturam substantiae restituit . Carnem seu c arunculam illum contex - tum dixere , non quod carni musculari similis sit, sed ob analogiam, quam cum carne sermone chirurgico dicta, quae vulneribus partium mollium innascilur 3 ocu- lis ojfert 3 etc. van IIee k e r e n l. e. päg. 25 . 1 64 ) Sowohl in seinen Bemerkungen über den Organismus des menschlichen Körpers und die denselben betreffenden arteriösen und venösen Haargefässe. Wien iBüo, als in seiner Disquisilio anatomico -physiologica Organismi C. II. ejusque proces - sus vilalis. Viennae 1812, Cap. XJ1I , pag. 147.