Kopfknochen oder Schedel überhaupt.

^.Ivin. lab. 088. I. und II.

§- 247 .

Aus den bisher einzeln beschriebenen neun und fünfzig, oder im Falle das Stirnbein getrennt ist, sechszig Knochen ist der Schedel so zusammengefügt, daß, außer dem Unterkiefer und etwan den Schneider und einigen andern Zahnen, alle übrige Knochen auch nach dem Wegfanlen der weichen Theile im Zusam­menhänge bleiben, und daher noch weniger im Leben eine Bewegung unter sich gestatten.

Im Kinde sind die Kopfknochen eigentlich ein zusammenhängender knorpeliger Behälter, jn welchem sich nach und nach Knochenplatten zeigen, die wir mit den einzelnen Namen belegen folglich werden als­dann die Knochen nur künstlich getrennt.

§. 248.

Die festesten Verbindungen geschehen durch Nähte (§.55.), von denen die das Scheitelbein begränzenden besondere Namen haben; die Kron- oder Kranznaht scheidet die Scheitelbeine vom Stirnbeine; die Pfeilnaht scheidet die Scheitel­beine voneinander, stößt senkrecht auf die Mitte der vorigen, und geht-zuweilen in eine Srirnnaht über; die Lambdanaht scheidet die Scheitelbeine pom Hinterhauptsstücke des Grundbeines; so wie die