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bloß die veränderte Form des Ganzen, die eingehauen oder gebrochen gewesene Stelle verrath.

Getrennte Knochenstücke werden also, im ersten Zeiträume, im eigentlichen Verstände, zusam­mengeleimt, indem ihre Ränder zu beleb­tem gefäßreichen Leim erweichen, und zu­gleich zwischen sie belebter Leim ergossen wird, welcher nach wenigen Wochen voll­kommen verknöchert.

Hieraus läßt sich die Abrundung der Narbe eines geheilten Knochens, die das Ansehen hat, als wären die Knochen zusammengeschmolzen, erklären.

§. 48 -

Das nämliche geschieht beym Bruche eines jeden andern breiten, langen oder gemischten Knochens, selbst eines gebrochenen oder entzwey gehauenen Zahnes, wo gleichfalls die scharfen schneidenden Ränder erweicht, durch Wegsaugung abgerundet, und durch neuerzeugte, und falls es nicht der Kopf des Schenkelbeins oder

llett osteogi-aphia in der Einleitung nennt hingegen den Callus gar weniger gefäßreich. Also auch hier ist die mittlere Meynung die rvuhre.

Unrichtig ist die Behauptung daßnur der untere Theil des gebrochenen Knochens nicht der obere, alles producire. Schlicliting bey de Man Dissertatio de natura hominis L. B. 175-j. p- 51*