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tz. 590. Zweytes Mittelfußbein.

§. 591. Drittes oder mittelstes Mittelfußbein.

§. 592. Viertes oder vvrleztes Mittelfußbein.

§. 593^ Fünftes oder leztes Mittelfußbein.

§. 594. Glieder der Zehen im Allgemeinen.

§. 595* der Hinteren Reihe.

§. 596. der mittleren Reihe.

§. 597. der vorderen Reihe (Nagelglieder).

§. 598. Sehnenbeinchen der Zehen.

§.599-622. Zusammenfügung der Knochen der untern Gliedmaßen.

tz. 62z-6zo. Vergleichung der Knochen der obern Gliedmaßen mit den Knochen der untern G-lied maßen.