XLYI
tz. 590. Zweytes Mittelfußbein.
§. 591. Drittes oder mittelstes Mittelfußbein.
§. 592. Viertes oder vvrleztes Mittelfußbein.
§. 593^ Fünftes oder leztes Mittelfußbein.
§. 594. Glieder der Zehen im Allgemeinen.
§. 595* der Hinteren Reihe.
§. 596. der mittleren Reihe.
§. 597. der vorderen Reihe (Nagelglieder).
§. 598. Sehnenbeinchen der Zehen.
§.599-622. Zusammenfügung der Knochen der untern Gliedmaßen.
tz. 62z-6zo. Vergleichung der Knochen der obern Gliedmaßen mit den Knochen der untern G-lied maßen.