bensthätigkeit zu erwecken, rasche man Bähungen aus Absuden gewiirz- hafter Kräuter, mit Wein , oder auch mit Branntwein versezt* z. B» von Pfeffermünze, Lavendel, Rosmarin, Serpillum, Chamiilen, Salbey. Man reibe Salben mit gewürzhaften Oelen versezt, Hirschhorngeist,.(Spiritus Serpilli, oder Schmückeh’s Salbe aus CacaobutterLävendelöl und Muskatennufsöi ins Mittelfleisch und in die Gegend des Kreuzbeins. Vieie rühmen ausserordentlich die Einreibung von Ca mph er in Weingeist# oder in Oelen aufgelost, in die Schenkel. Dicksok *) und Latia unter ändern sahen die trefflichsten Wirkungen von Bla&enpflästern, die sie zu wiederholtenrnalen auf die Kreuzbeingegend legten. . i • h;
Scheint eine Art Krampf obzuwalten, und die Harnblase durch einen Reiz gehindert zu werden , den Urin zu halten, so zeigt sich die Hvä ursi •wirksam# so wie auch das Laudanura liquidum Sydenhami, vtelches je-, doch .bey Greisen mit Vorsicht anzuwenden ist. In gleicher Absicht hat man selbst, die Ipecacuannha in kleinen Doseh mit Nutzen* angewahdtv welche auch noch defswegen besonders empf’ehlungs würdig scheint#, weil sie auf denfDarmkänal, der in genauester Verbindung mit den Harnwerkzeugen steht, §. 28 , so unvergleichlich wirkt **)i:
Hat der Kranke ein bleiches, welkes, phlegmatisches Ansehen#; $6 brauche man die fixe oder sogenannte kohlensauere Luft nach Hur* iviü’s Vorschrift ***), die Peruvische Rinde, oder rothen Ataun im Schleime Von Arabischem Gummi aufgelöst# bis zu einer halben Drachme alle 4 Stunden, dergleichen Cateclriu. Ueberhäupt ist dieses auch der am meisten geeignete Fall, für den innerlichen Gebrauch der Canthariden.
Durch den Saft der Eispflanze hob Wkndt in drey alten Männprn, und unter diesen in einem 70jährigen, dieses Unvermögen glücklich.
*) Medical Observations and Inquiries. Vol. II. Art. 27 u. 35. Vol. 3. Art, 2 .
**) Dauben ton Memoire sur les Indigestions dans Tage de retour. Paris 1785.
***) Merk in Buimembach’s medicinischer Bibliothek. Erster Band, S. 55g, Sie half unter andern in sechs im Museum der Heilkunde I. No. XIV. und XV. aufgezeichneteu Fällen.